Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedeshier: Frau Nathalie Hüllenkremer (SPD)
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister führt Frau Nathalie Hüllenkremer als neues Mitglied des Rates der Stadt ein und verpflichtet sie per Handschlag zur Wahrnehmung der Aufgaben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Herr Prof. Dr. Tobias Kronenberg (SPD) ist durch Verzichtserklärung vom 25.08.2016 mit Wirkung zum 31.08.2016 gemäß §§ 37, 38 Kommunalwahlgesetz aus dem Rat der Stadt ausgeschieden.
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde als Nachfolgerin die für ihn in der Reserveliste der SPD benannte Ersatzbewerberin, Frau Nathalie Hüllenkremer, wohnhaft in 52080 Aachen, Heimstraße 5, vom Wahlleiter festgestellt.
Die Nachfolgerin erwirbt gemäß § 36 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit §§ 62, 69 Kommunalwahlordnung die Mitgliedschaft im Rat der Stadt mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Wahlleiter bzw. nach Ablauf einer einwöchigen Frist seit Zustellung der Benachrichtigung über die Wahl.
Nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW wird das neue Ratsmitglied vom Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
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SonstigesVerfahrensstand
AbgeschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 22.2.2026