Vorlage·FB 61/0556/WP17·6. Oktober 2016

Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)hier: Beschluss des neuen Landesentwicklungsplans durch die Landesregierung

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der neue Landesentwicklungsplan NRW wird beschlossen – welche Auswirkungen hat das auf Aachens Siedlungsentwicklung und Klimaschutz?

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 25.06.2013 beschlossen, einen neuen Landesentwicklungsplan für NRW zu erarbeiten. Nach zwei Beteiligungsphasen, zu denen sich auch die Stadt Aachen nach Beratung im Planungsausschuss am 16.01.2014 und am 14.01.2016 geäußert hat, hat das Kabinett am 05.07.2016 den Entwurf des Landesentwicklungsplans beschlossen und wird diesen Entwurf dem Landtag zur Zustimmung vorlegen. Anschließend wird er als Rechtsverordnung rechtswirksam.

Welche Festlegungen für die Stadt Aachen eine unmittelbare Bedeutung haben werden, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht abschließend feststellen. In der Vergangenheit haben zum Beispiel die Festlegungen zum großflächigen Einzelhandel eine besondere Bedeutung gehabt. In Zukunft wird die ebenfalls im Kapitel 6 vorgenommene Festlegung zur flächensparenden und gleichzeitig bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung einschließlich der Ermittlung der Bedarfe eine große Bedeutung erhalten. Das im Landesentwicklungsplan festgelegte landesweite Frackingverbot unterstützt die Position der Stadt Aachen. Zentral für die Bedeutung für die Stadt Aachen ist die Konkretisierung der Inhalte des Landesentwicklungsplans in den in Vorbereitung befindlichen neuen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln. Dies wird auch insbesondere im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 zu diskutieren sein.

Die Stadt Aachen hatte in ihrer Stellungnahme vom Januar 2016 insbesondere bei folgenden Themen Änderungs- oder Ergänzungsbedarf gesehen:

-Berücksichtigung der Zuwanderung von Flüchtlingen bei der der Siedlungsentwicklung zu Grunde zu legenden Bevölkerungsvorausberechnung (Kapitel 1)

-Berücksichtigung der Familienzeitpolitik (Kapitel 1)

-Sonderbauflächen des Bundes oder des Landes (Kapitel 2-3)

-Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung einschließlich der Berücksichtigung von Windenergieanlagen (Kapitel 3-2)

-Klimaschutz und Klimaanpassung (Kapitel 4)

-Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Kapitel 5)

-Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung (Kapitel 6-1)

Bei anderen Punkten wurden durch die Staatskanzlei gegenüber dem ersten Entwurf aus 2013 vorgenommene Änderungen begrüßt, so zum Beispiel beim Verweis auf die Metropolregion Rheinland im Zusammenhang der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Eine Synopse der Stellungnahme der Stadt Aachen und der Erwiderungen der Landesregierung ist auf www.aachen.de/landesentwicklungsplan zur Verfügung gestellt.

Auf der Seite www.aachen.de/landesentwicklungsplan werden weitergehende Informationen sowie Links auf die Seiten der Landesregierung zur Verfügung gestellt.

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Projekt: Landesentwicklungsplan NRW

Zum Projekt

Die Stadt Aachen nimmt Stellung zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW, die den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere Windenergie und Photovoltaik, beschleunigen soll.

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StadtentwicklungMaßnahme geplant16. Jan. 2014 – 7. Mai 20265 Vorlagen
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Worum geht es?

Der neue Landesentwicklungsplan NRW wird beschlossen – welche Auswirkungen hat das auf Aachens Siedlungsentwicklung und Klimaschutz?

Projekt

Landesentwicklungsplan NRW

Auch: LEP NRW

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

RaumordnungSiedlungsentwicklungKlimaschutzFlächennutzung

Betroffene Gruppen

BürgerUnternehmenKommunen

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.2.2026
Technische Details