Vorlage·B 03/0073/WP17·21. Dezember 2016

Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Aachen

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Entwässerungssatzung wird an aktuelle gesetzliche Vorgaben angepasst. Neue Regelungen zu Abwasseranlagen und Inspektionspflichten sind geplant.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, die beigefügte Entwässerungssatzung der Stadt Aachen zu beschließen.

Der Rat beschließt die beigefügte Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die einschlägigen Wassergesetze (WHG und LWG NRW)haben sich seit Inkrafttreten der städtischen Entwässerungssatzung (Kanalanschlusssatzung) im Jahre 1980 umfassend geändert.Die Satzung wurde aufgrundder gesetzlichen Änderungen mehrfach angepasst und befindet sich derzeit in der Fassung des 10. Nachtrages.Aufgrund der überragenden Bedeutung, die dem Grundwasser- und Gewässerschutz zukommt, wurden Regelungen zur Entwässerung der Grundstücke in den letzten Jahren und Jahrzehnten zunehmend verschärft. Zuletzt wurde im Jahr 2014 die Vorlagepflicht für Bescheinigungen der Zustands- und Funktionsfähigkeit privater Abwasseranlagen aufgenommen.

Am 16.07.2016 ist das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten. Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW) hat daraufhin eine neue Muster-Entwässerungssatzung (Stand: 12.09.2016) erarbeitet,welche den Städten und Gemeinden als Grundlage zur Überarbeitung ihrer Entwässerungssatzungendienen soll.

Diese Mustersatzung ist mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW, dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der KommunalAgentur NRW (Dienstleistungsunternehmen des StGB NRW) abgestimmt.

Auf Grundlage dieserMustersatzung wurde eine vollständige Neufassung der städtischen Entwässerungssatzung erarbeitet, welche die individuellen Gegebenheiten der Stadt Aachen berücksichtigt.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der aktuellen Entwässerungssatzung sind nachfolgend aufgeführt:

  1. Die Verweise im Satzungstextwurden an die geänderten Paragraphen des LWG NRW angepasst.
  1. In § 2 des Satzungsentwurfs sind die einschlägigen Fachbegriffe, die sich innerhalb der Satzung wiederfinden,definiert. Dies sollmehrTransparenz und Akzeptanz der Satzungsregelungenbewirkenund zu mehr Rechtssicherheit im Verwaltungshandeln führen.
  1. Aufgrund derÜberarbeitung des DWA-Merkblatts M 115 (Indirekteinleitungen nicht häuslichen Abwassers) wurde eine Anpassung der Einleitungs-Grenzwerte in der Satzung (§ 7 Abs. 3) vorgenommen.
  1. Der Satzungsentwurf regelt in §13 Abs. 4 die Pflicht zur Errichtung und zum Betrieb von Inspektionsöffnungen oder Einsteigeschächten mit Zugang für Personal auf privaten Grundstücken. Hierzu wurden die abwasserbeseitigungspflichtigen Städte und Gemeinden in NRW durch § 46 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 LWG NRW (n. F.) ermächtigt.
  1. In § 14 wurde eine Regelung zum Antragsverfahren für die Herstellung und Änderung von Anschlüssen aufgenommen.


Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Muster-Entwässerungssatzung Ende September wurden auch neue Mustersatzungen für die Erhebung von Abwassergebühren sowie für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)bereitgestellt.

Eine Neuauflage dieser Satzungen war aufgrund der späten Veröffentlichung der Mustersatzungen in diesem Jahr nicht mehr möglich. Dies ist für 2017 geplant.

Die Folgeänderungen der Kanalgebührensatzung sind der Vorlage „19. Nachtrag der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen“ zu entnehmen, welche dem Rat in seiner Sitzung am 21.12.2016 ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Worum geht es?

Die Entwässerungssatzung wird an aktuelle gesetzliche Vorgaben angepasst. Neue Regelungen zu Abwasseranlagen und Inspektionspflichten sind geplant.

Projekt

Neufassung Entwässerungssatzung

Auch: Kanalanschlusssatzung

Kategorien

Umwelt & Natur

Schlagworte

AbwasserbeseitigungGewässerschutzGrundstücksentwässerungRechtssicherheit

Betroffene Gruppen

GrundstückseigentümerAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
22.2.2026
Technische Details