Vorlage·FB 45/0315/WP17·23. November 2016

Regelung des Winterdienstes an städt. Gymnastik-, Turn- und Sporthallen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wer räumt Schnee und Eis auf den Wegen zu städtischen Sporthallen nach 20 Uhr? Die Stadt plant eine neue Regelung für den Winterdienst.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Übernahme des Winterdienstes an den städtischen Gymnastik-, Turn- und Sporthallen durch die Vereine im laufenden Winterhalbjahr 2016/2017 nicht vorzusehen.

Zur weiteren Beratung der zukünftigen Vorgehensweise wird die Angelegenheit an den Sportausschuss und an den Schulausschuss zuständigkeitshalber weitergeleitet.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Der Winterdienst an städtischen Schulen wurde zur Wintersaison 2014/ 2015 umgestellt. Die Anpassung war vor dem Hintergrund arbeitsrechtlicher Regelungen erforderlich geworden.

Die Neuregelung sieht vor, dass die Schulhausmeister nur noch während ihrer Dienstzeit den Winterdienst sicherstellen. Nach Dienstende übernimmt der Aachener Stadtbetrieb den Winterdienst auf den Außenflächen. Darüber hinaus nimmt der Aachener Stadtbetrieb den Winterdienst bei Erkrankung der Schulhausmeister wahr. Der Umfang des Winterdienstes wurde an dem nach Ortsrecht festgelegten Zeitfenster (bis 20.00 Uhr) ausgerichtet. Nach Dienstende der Schulhausmeister werden nur die Gehwege um die Schulgelände (Außenfläche) von Schnee und Eis befreit. Eine Räumung der Zuwegungen auf dem Gelände (Innenfläche) erfolgt derzeit nicht.

Montag bis Donnerstag

08.00 – 16.15 Uhr

Schulhausmeister/in

Außen- & Innenfläche

16.15 – 20.00 Uhr

E 18

Außenfläche

Freitag

08.00 – 15.30 Uhr

Schulhausmeister/in

Außen- & Innenfläche

15.30 – 20.00 Uhr

E 18

Außenfläche

Samstag

07.00 – 20.00 Uhr

E 18

Außenfläche

Sonntag / Feiertage

09.00 – 20.00 Uhr

E 18

Außenfläche

Problemstellung

Die Nutzung, insbesondere der Turnhallen, geht über den derzeit geregelten Zeitraum hinaus. Die Verkehrssicherungspflicht und in der Folge die Streu- und Räumpflicht besteht auf den Innenflächen über 20.00 Uhr hinaus.

Unter Berücksichtigung der derzeitigen Regelung und der Empfehlung des Rechtsamtes sowie der Belegungen der Turnhallen muss der Winterdienst für die Zuwegungauf den Innenflächen nun somit im folgenden Zeitfenster zusätzlich sichergestellt werden:

Montag bis Donnerstag

16.15 – 23.00 Uhr

Freitag

15.30 – 23.00 Uhr

Samstag (im Bedarfsfall)

Sonntag, Feiertag (im Bedarfsfall)

07.00 – 23.00 Uhr

09.00 – 23.00 Uhr

Nachdem die zunächst vorgesehene Überlegung, den Winterdienst in den o.g. Zeiträumen durch die Nutzer der städtischen Gymnastik-,Turn- und Sporthallen sicher zu stellen und dies mit den Vereinen als Nutzer kommuniziert wurde, wurden von den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen an sie gerichtete Rückfragen an die Verwaltung mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. In der Folge fand am 15.11.2016 ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern der Fraktionen statt.

Nach einer erneuten Überprüfung der Angelegenheit wird vorgeschlagen, für die Wintersaison 2016/2017 die Vereine für die Sicherstellung des Winterdienstes in der Nutzungszeit nicht in Anspruch zu nehmen.

Stattdessen soll der Winterdienst wie folgt gewährleistet werden:

  • Ausweitung des Auftrages an den Aachener Stadtbetrieb zur Sicherstellung des Winterdienstes auf den Innen- und Außenflächen bis 20.00 Uhr.
  • Beauftragung einer Fremdfirma für den Winterdienst für die Zuwegung auf den Innenflächen zwischen 20.00 und 23.00 Uhr bzw. bis Nutzungsende im Bedarfsfall.

Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise sind Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen sowie Gespräche mit Vertretern der Sportvereine im ersten Halbjahr des kommenden Jahres vorgesehen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die in diesem Jahr entstehenden zusätzlichen Kosten können durch Mittelverlagerungen innerhalb des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule gedeckt werden.

Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wer räumt Schnee und Eis auf den Wegen zu städtischen Sporthallen nach 20 Uhr? Die Stadt plant eine neue Regelung für den Winterdienst.

Projekt

Winterdienst Sporthallen

Kategorien

SportVerkehr

Schlagworte

VerkehrssicherungWinterdienstSporthallennutzung

Betroffene Gruppen

SportvereineAnwohner

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
22.2.2026
Technische Details