Entschädigung für die Übernahme der Hauswartaufgaben von Vereinen in städt. Sportstätten
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie werden Vereine entschädigt, die Hausmeisteraufgaben in städtischen Sportstätten übernehmen? Die Stadt prüft die Fortführung der bisherigen Regelung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt, dass die Tarifsteigerung in dem Berechnungskonzept für die Entschädigung für die Übernahme der Hauswartaufgaben von Vereinen in städt. Sportstätten auf Dauer entfällt und die Entschädigungen weiterhin auf der Berechnung von 2014 ausgezahlt werden.
In Vertretung
(Schwier)
Beigeordnete
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung am 04.12.2014 hat der Sportausschuss beschlossen, dass die Tarifsteigerung in dem Berechnungskonzept für die „Entschädigung für die Übernahme der Hauswartaufgaben von Vereinen in städt. Sportstätten“ entfällt und die Entschädigung auf den Stand von 2014 eingefroren wird.
Des Weiteren wurde die Sportverwaltung beauftragt, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 ff den Sportausschuss über die aktuelle Situation zu informieren.
Die Entschädigung für die Übernahme der Hauswartaufgaben wurde in 2015 und 2016 gemäß dem o. g. Sportausschuss-Beschluss an die Vereine ausgezahlt, die die Hauswartaufgaben in städt. Sportstätten übernommen haben.
Die Sportvereine haben die Änderung der Berechnung der Entschädigung auf Grund der hausrechtlichen Lage der Stadt Aachen akzeptiert.
Die Sportverwaltung schlägt deshalb vor, es bei der Höhe der Entschädigungen, die in 2015 und 2016 ausgezahlt wurden und auf der Berechnung 2015 basieren, zu belassen.
Es bestehen somit folgende Ansprüche auf Grund der vertraglichen Regelungen mit den Vereinen:
ca. 9.200,-- € an Entschädigungen für die Übernahme von Hauswartaufgaben Turnhalle
An der Schanz
ca. 151.000,-- € an Entschädigungen für die Übernahme von Hauswartaufgaben auf Sportplätzen
ca. 32.000,-- € an Festbeträgen für Unterhaltungskostenzuschuss auf Sportplätzen
ca. 4.800,-- € an Energiekosten auf einem Sportplatz
Diese Beträge teilen sich auf folgende Produkte und Produktsachkonten auf:
Produkt 080101 „Turnhallen“PSK 52410000 9.200,-- €
Produkt 080102 „Sportplätze“PSK 52410000 187.800,-- €
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Die Auswirkungen auf den städt. Haushalt sind den Erläuterungen zu entnehmen.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Wie werden Vereine entschädigt, die Hausmeisteraufgaben in städtischen Sportstätten übernehmen? Die Stadt prüft die Fortführung der bisherigen Regelung.
Projekt
Hauswartentschädigung Sportstätten
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 22.2.2026