Antrag auf Durchführung einer mehrtägigen Veranstaltung vom 18.-20. September 2017 am Dreiländerpunkt
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Am Dreiländerpunkt soll eine mehrtägige Veranstaltung zu grenzpolitischen Themen stattfinden. Die Stadt prüft die Genehmigung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung zur Durchführung der Veranstaltung vom 18.-20. September 2017 am Dreiländerpunkt nicht.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die niederländische Stiftung Here to Support plant, im September 2017 eine dreitägige Veranstaltung zum Thema Grenzpolitik mit Präsentationen und Workshops am Dreiländerpunkt abzuhalten. Die Veranstaltung soll vom 18.09.2017 bis 20.09.2017 stattfinden.
Nähere Informationen zur Zielsetzung sowie zum Ablauf und Umfang der Veranstaltung sind dem beigefügten Genehmigungsantrag zu entnehmen. Im Folgenden sind die wichtigsten Eckdaten der Veranstaltung kurz zusammengefasst:
Datum der Veranstaltung: 18.09.-20.09.2017, jeweils 11-22 Uhr, zzgl. je 1 Tag für Auf- und Abbau
Teilnehmerzahl: 100 – 150 Personen
Treffpunkt für alle Teilnehmenden/ Präsentationen (siehe 1. in Anlage 2 – Übersichtskarte): Dreiländerpunkt
Ort für Workshops (siehe 2. in Anlage 2): Buchenwald auf deutscher Seite, je in Gruppen von ca. 15 Personen
Ort für Catering Mittags (Essensausgabe; Mehrweggeschirr; siehe 4. in Anlage 2): Buchenwald auf deutscher Seite
Eingesetztes Inventar: Bänke, Tische, Projektionsleinwand, Beamer, Mikrofone, Lautsprecher, Planen als Wetterschutz, Fahnen, Banner, Schilder
Geordnete Müllsammlung
Ergänzend zu den Angaben im Genehmigungsantrag wurde mit den Veranstaltern folgende Vorgehensweise abgestimmt:
Es erfolgt Einsatz mobiler Toiletten (Standort siehe 5. in Anlage 2)
Übernachtung erfolgt in Gästeunterkünften in den Niederlanden
Anreise der Teilnehmenden erfolgt mit Shuttlebussen von den Gästeunterkünften aus
Da sich das Gelände, auf dem die Veranstaltung durchgeführt werden soll, im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen befindet, der hier Landschaftsschutzgebiet ausweist, ist eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich. Diese soll mit Auflagen (insb. Verbot von offenem Feuer, Grillen o.ä., Rauchverbot im Wald) erteilt werden.
Unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten bestehen keine Bedenken.
Dokument
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
KI-Analyse
Worum geht es?
Am Dreiländerpunkt soll eine mehrtägige Veranstaltung zu grenzpolitischen Themen stattfinden. Die Stadt prüft die Genehmigung.
Projekt
Veranstaltung Dreiländerpunkt
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 19.2.2026