Vorlage·FB 36/0146/WP17·28. März 2017

Antrag auf Durchführung einer mehrtägigen Veranstaltung vom 18.-20. September 2017 am Dreiländerpunkt

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Am Dreiländerpunkt soll eine mehrtägige Veranstaltung zu grenzpolitischen Themen stattfinden. Die Stadt prüft die Genehmigung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung zur Durchführung der Veranstaltung vom 18.-20. September 2017 am Dreiländerpunkt nicht.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die niederländische Stiftung Here to Support plant, im September 2017 eine dreitägige Veranstaltung zum Thema Grenzpolitik mit Präsentationen und Workshops am Dreiländerpunkt abzuhalten. Die Veranstaltung soll vom 18.09.2017 bis 20.09.2017 stattfinden.

Nähere Informationen zur Zielsetzung sowie zum Ablauf und Umfang der Veranstaltung sind dem beigefügten Genehmigungsantrag zu entnehmen. Im Folgenden sind die wichtigsten Eckdaten der Veranstaltung kurz zusammengefasst:

Datum der Veranstaltung: 18.09.-20.09.2017, jeweils 11-22 Uhr, zzgl. je 1 Tag für Auf- und Abbau

Teilnehmerzahl: 100 – 150 Personen

Treffpunkt für alle Teilnehmenden/ Präsentationen (siehe 1. in Anlage 2 – Übersichtskarte): Dreiländerpunkt

Ort für Workshops (siehe 2. in Anlage 2): Buchenwald auf deutscher Seite, je in Gruppen von ca. 15 Personen

Ort für Catering Mittags (Essensausgabe; Mehrweggeschirr; siehe 4. in Anlage 2): Buchenwald auf deutscher Seite

Eingesetztes Inventar: Bänke, Tische, Projektionsleinwand, Beamer, Mikrofone, Lautsprecher, Planen als Wetterschutz, Fahnen, Banner, Schilder

Geordnete Müllsammlung

Ergänzend zu den Angaben im Genehmigungsantrag wurde mit den Veranstaltern folgende Vorgehensweise abgestimmt:

Es erfolgt Einsatz mobiler Toiletten (Standort siehe 5. in Anlage 2)

Übernachtung erfolgt in Gästeunterkünften in den Niederlanden

Anreise der Teilnehmenden erfolgt mit Shuttlebussen von den Gästeunterkünften aus

Da sich das Gelände, auf dem die Veranstaltung durchgeführt werden soll, im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen befindet, der hier Landschaftsschutzgebiet ausweist, ist eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich. Diese soll mit Auflagen (insb. Verbot von offenem Feuer, Grillen o.ä., Rauchverbot im Wald) erteilt werden.

Unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten bestehen keine Bedenken.

Dokument

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Weitere Dokumente (2)

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Genehmigungsantrag
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Übersichtskarte
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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Am Dreiländerpunkt soll eine mehrtägige Veranstaltung zu grenzpolitischen Themen stattfinden. Die Stadt prüft die Genehmigung.

Projekt

Veranstaltung Dreiländerpunkt

Kategorien

KulturUmwelt & Natur

Schlagworte

GrenzpolitikVeranstaltungNaturschutz

Betroffene Gruppen

VeranstaltungsteilnehmerAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
19.2.2026
Technische Details