Vorlage·FB 56/0018/WP17·25. Januar 2017

Seniorenratswahlen 2017; Durchführung der Wahlen und Änderungen der Wahl- und Geschäftsordnung

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Wahl des Seniorenrats wird vereinfacht, um die Organisation zu entlasten und die Teilnahme für ältere Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Seniorenrat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Wahlordnung und die Geschäftsordnung für den Seniorenrat der Stadt Aachen wie vorgelegt zu beschließen.
  2. Der Rat der Stadtnimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Wahlordnung und die Geschäftsordnung für den Seniorenrat der Stadt Aachen wie vorgelegt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

I.Ausgangslage

Mit entsprechender Ergänzung der Hauptsatzung wurde im März 2010 der bisherige Seniorenbeirat als Seniorenrat in die Gremienlandschaft aufgenommen. Der Seniorenrat ist dabei ein parteipolitisch unabhängiges Beratungsorgan, das die Interessen der älteren Generation vertritt.

II.Wahl 2012

Die Mitglieder des Seniorenrates wurden zuletzt im November 2012 in einer Urwahl direkt von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern gewählt.

Die Wahl fand nach der Wahlordnung als Briefwahl innerhalb einer Woche (montags bis freitags) statt. Die durch die Rücksendung der Stimmzettel/Wahlscheine entstehenden Kosten waren von den Wählerinnen und Wählern zu tragen. Um eine kostenlose Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, wurden in jedem Wahlbezirk Abgabestellen eingerichtet.

Dies erfolgte durch die Aufstellung verschlossener Wahlurnen in den Bezirksämtern, in Alteneinrichtungen und Sparkassen-Zweigstellen. Insgesamt wurden ca. 30 Abgabestellen eingerichtet.

Da im Jahr 2012 keine weiteren Wahlen stattfanden und das Wahlamt insofern nicht besetzt war, erfolgte die gesamte Organisation und Durchführung der Wahl durch die Leitstelle Älter werden in Aachen beim Fachbereich Soziales und Integration.

Die Übernahme dieser Aufgabe stellte sich im Nachhinein als enorme Belastung nicht nur für die betroffenen MitarbeiterInnen in der Leitstelle dar. Die Einrichtung von Abgabestellen für die Briefwahlunterlagen konnte nur dadurch gewährleistet werden, dass die MitarbeiterInnen der gesamten Verwaltungsabteilung sowohl Aufstellung als auch Abholung der Wahlurnen mit privaten PKW in einem aufwändigen Verfahren sichergestellt haben.

Für die Sortierung und Auszählung der Wahlzettel wurden im Fachbereich Soziales und Integration zusätzliche, zum damaligen Zeitpunkt nicht genutzte Büroräume zur Verfügung gestellt. Der Fachbereich Personal und Organisation stellte zusätzliche Kräfte zur Auszählung zur Verfügung (Auszubildende), jedoch oblag die Hauptlast der Auswertung und Auszählung der eingegangenen Briefwahlunterlagen den MitarbeiterInnen der Leitstellen.

III.Durchführung der Wahl 2017

Aufgrund der Erfahrungen der Wahl 2012 und um die Wahl insgesamt zu vereinfachen, soll sie in Abstimmung der Fachbereiche Wohnen, Soziales und Integration, Recht und Versicherung und Verwaltungsleitung und in Abstimmung mit dem Seniorenrat wie folgt durchgeführt werden:

  • Die Durchführung der Seniorenratswahlen wird dem Sachbereich Wahlen übertragen.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsgespräche und die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten etc. werden wie bisher von der Leitstelle Älter werden in Aachen, FB 56/110, übernommen.
  • Die Seniorenratswahl findet als reine Briefwahl statt.
  • Als Termin für die Wahl wird ein entsprechender Zeitraum im Herbst 2017 vorgesehen.
  • Auf die Einrichtung gesonderter Abgabestellen in der Form wie 2012 wird verzichtet.
  • Die Rücksendung der Wahlunterlagen ist für den Wähler kostenlos.
  • Die Wahlordnung ist entsprechend zu ändern.

Zur Deckung der im Zusammenhang mit den Wahlen entstehenden Kosten ist bei PSP 1-050101-900-6 54310000 in 2017 einmalig ein Betrag in Höhe von 72.900 € eingeplant.

IV.Zukünftige Wahlen

Die Amtszeit für den Seniorenrat soll auch zukünftig 5 Jahre betragen. Damit zukünftige Wahlen in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer anderen stattfindenden Wahl durchgeführt werden können, wird vorgeschlagen, die fünfjährige Amtszeit des Seniorenrates einmalig für die Wahlperiode Januar 2018 bis Juli 2022 um fünf Monate zu verkürzen, um die zukünftigen Wahlen im zeitlichen Zusammenhang mit den Landtagswahlen NRW stattfinden lassen zu können

V.Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung

Die Wahlordnung sowie die Geschäftsordnung für den Seniorenrat werden entsprechend angepasst.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Zur Deckung der im Zusammenhang mit den Wahlen entstehenden Kosten ist bei PSP 1-050101-900-6 54310000 in 2017 einmalig ein Betrag in Höhe von 72.900 € eingeplant.

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Wahl des Seniorenrats wird vereinfacht, um die Organisation zu entlasten und die Teilnahme für ältere Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern.

Projekt

Seniorenratswahlen 2017

Auch: Seniorenbeirat Aachen, Wahlordnung Seniorenrat

Kategorien

Soziales & IntegrationRatsbetrieb

Schlagworte

SeniorenvertretungWahlverfahrenBürgerbeteiligung

Betroffene Gruppen

SeniorenWahlberechtigte

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.7.2026
Technische Details