Vorlage·FB 61/0618/WP17·31. Januar 2017

Bürgerantrag Priorisierung der Bewohnerparkzone "Ost 1"

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wann kommt die Bewohnerparkzone „Ost 1“? Die Verwaltung prüft die Priorisierung im Rahmen des städtischen Parkraumkonzepts.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, unterstützt die Aufnahme einer Bewohnerparkzone „Ost 1“ in die Prioritätenliste und verweist den Bürgerantrag zur weiteren Beratung an den Mobilitätsausschuss sowie die Bezirksvertretung Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Antragstellerin beantragt eine Priorisierung der Arbeiten für die geplante Bewohnerparkzone „Ost 1“ (siehe Anlage 1).

Sachstand:

Um die Parkplatzchancen für Bewohner in den Wohnquartieren zu erhöhen, sollen die Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet (siehe Anlage 2) in den kommenden Jahren sukzessiv ausgeweitet werden (vgl. Verkehrsentwicklungsplan „Vision Mobilität 2050“). Die Reihenfolge zur Prüfung und Einrichtung der Bewohnerparkzonen wird in einer Prioritätenliste festgelegt. Diese wurde zuletzt am 10.09.2015 im Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen angepasst und beschlossen. Folgende Reihenfolge liegt derzeit vor:

„E“ (Elsa-Brändström-Straße)

„Erw. E“ (Soerser Weg)

„E 2“ (Normannenstraße)

„Erw. Ost 2“ (Blücherplatz)

„BU 2“ (Viehhofstraße)

„BU 3“ (Krugenofen)

„Kullen“ (Kullen)

„West 1“ (Hörn)

„M“ (Habsburgerallee)

„U“ (Körnerstraße)

„Erw. J1“ (Junkerstraße)

Die Zone „Ost 1“ wurde als letztes in die weiteren Planungen der Bewohnerparkzonen aufgenommen. Sie ist jedoch noch nicht in die Prioritätenliste aufgenommen worden. Auf der Sitzung des Bürger- und Beschwerdeausschusses am 17.10.2000 wurde die Aufnahme der Zone das erste Mal behandelt und zur weiteren Beratung an den Verkehrsmanagementausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte mit der Empfehlung, die Zone „Ost 1“ in die Prioritätenliste aufzunehmen, verwiesen. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 20.12.2000 und des Verkehrsmanagementausschusses am 25.01.2001 wurde der Beschlussentwurf der Verwaltung abgelehnt.

Die Verwaltung empfiehlt erneut die Aufnahme der Zone „Ost 1“ in die Prioritätenliste, da es besonders durch die Einrichtung der Bewohnerparkzonen im Frankenberger Viertel zu Verlagerungseffekten in den angrenzenden, gebührenfreien Gebieten kommt. Den Bewohnern stehen im unmittelbaren Wohnumfeld nur noch wenige Parkplätze zur Verfügung und gleichzeitig steigen die Park-Such-Verkehre an. Die Zone „Ost 1“ soll an die bestehende Liste angefügt werden.

Eine zeitliche Priorisierung gegenüber den bereits eingetragenen Zonen wird seitens der Stadtverwaltung nicht gesehen, da auch in den schon aufgelisteten Bereichen (s.o.) bereits heute eine große Parkplatznachfrage durch die Bewohner besteht. Der Wunsch nach weiteren, zeitnah umzusetzenden Bewohnerparkzonen und die Anpassung des städtischen Parkraumkonzeptes an die heutigen Rahmenbedingungen werden seitens verschiedener Antragsteller immer wieder gefordert. Diesem Wunsch wird man jedoch bei der Betrachtung einer einzelnen Zone/ eines einzelnen Bereiches nur zum Teil gerecht. Das Ziel muss eine ganzheitliche Betrachtung des Stadtgebietes sein.

Für 2017 ist die Einrichtung der Zonen „E“ und „E2“ sowie „Erw. Ost 2“ vorgesehen. Die Verwaltung geht davon aus, dass jedes Jahr eine weitere Bewohnerparkzone geplant, durch die Gremien beschlossen und eingerichtet wird. Erweiterungen und kleinere Zonen, wie z. B. „Erw Ost 2“ und „E2“ können zusätzlich innerhalb eines Jahres umgesetzt werden, da die Kosten für die Voruntersuchungen und Anschaffung der Parkscheinautomaten im Verglich zu einer „normal“ großen Zone nicht so hoch sind. Das Verfahren zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone ist standardisiert und sieht neben der Voruntersuchung auch die Beteiligung der Bürger und die enge Zusammenarbeit mit den politischen Gremien vor (siehe Anlage 3).

Aktuell stehen planerisch die Voruntersuchungen für „BU2“ und „BU3“ sowie die Evaluation zu den Parkzonen „N“, „V“ und “Erweiterung Z“ an.

Bei gleichbleibendem Ressourceneinsatz, Aufnahme in die Prioritätenliste nach bisher bestehender Priorisierung und bei entsprechender politischer Beschlusslage könnte die Zone „Ost 1“ voraussichtlich 2024 eingerichtet werden. Voraussetzung hierfür ist eine Aufnahme in die zuletzt am 10.09.2015 vom Mobilitätsausschuss modifizierte Prioritätenliste zur Einführung des Bewohnerparkens.

Betroffene Straßen

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9 Straßen

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Worum geht es?

Wann kommt die Bewohnerparkzone „Ost 1“? Die Verwaltung prüft die Priorisierung im Rahmen des städtischen Parkraumkonzepts.

Projekt

Bewohnerparkzone Ost 1

Auch: Parkzone Ost 1

Strategien & Programme

Verkehrsentwicklungsplan Vision Mobilität 2050

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ParkraummanagementBewohnerparkenVerkehrsplanung

Betroffene Gruppen

AnwohnerAutofahrer

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Technische Details