Vorlage·FB 01/0271/WP17·3. April 2017

Bestellung eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin für den Kreiswahlausschuss

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wer protokolliert die Beschlüsse des Kreiswahlausschusses? Die Stadt bestellt dafür eine Schriftführung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters bestellt der Kreiswahlausschuss Herrn Michael Riese, FB 01, zum Schriftführer und Frau Renée Stühlen, FB 01, zur stellvertretenden Schriftführerin.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Über die im Kreiswahlausschuss gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird gem. § 52 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NW vom Vorsitzenden des Kreiswahlausschussesund einem vom Kreiswahlausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.

Der Oberbürgermeister schlägt vor, Herrn Michael Riese, FB 01, zum Schriftführer des Hauptausschusses sowie Frau Renée Stühlen, FB 01, zur stellvertretenden Schriftführerin zu bestellen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wer protokolliert die Beschlüsse des Kreiswahlausschusses? Die Stadt bestellt dafür eine Schriftführung.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

WahlverfahrenNiederschriftVerwaltungsorganisation

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
19.2.2026
Technische Details