Bestellung eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin für den Kreiswahlausschuss
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wer protokolliert die Beschlüsse des Kreiswahlausschusses? Die Stadt bestellt dafür eine Schriftführung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters bestellt der Kreiswahlausschuss Herrn Michael Riese, FB 01, zum Schriftführer und Frau Renée Stühlen, FB 01, zur stellvertretenden Schriftführerin.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Über die im Kreiswahlausschuss gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird gem. § 52 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NW vom Vorsitzenden des Kreiswahlausschussesund einem vom Kreiswahlausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.
Der Oberbürgermeister schlägt vor, Herrn Michael Riese, FB 01, zum Schriftführer des Hauptausschusses sowie Frau Renée Stühlen, FB 01, zur stellvertretenden Schriftführerin zu bestellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Wer protokolliert die Beschlüsse des Kreiswahlausschusses? Die Stadt bestellt dafür eine Schriftführung.
Kategorien
Schlagworte
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 19.2.2026