Vorlage·FB 61/0749/WP17-1·22. November 2017

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972 - Rombachstraße / Wolferskaulwinkel - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkelhier:Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein neues Baugebiet in Brand nimmt Gestalt an: Der Bebauungsplan für den Bereich Rombachstraße/Wolferskaulwinkel wird beschlossen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972 sowie den Durchführungsvertrag zur Kenntnis.

Er fasst den Änderungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu den in der Anlage aufgeführten Punkten und beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrenschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972 –Rombachstraße/Wolferskaulwinkel – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0511/WP17 – Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB61/0646/WP17 – Ergebnis der öffentlichen Auslegung

FB61/0749/WP17 – Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Der Planungsausschus hat die Verwaltung am 14.01.2016 beauftragt, für das Gebiet zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zu erarbeiten. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat sich diesem Beschluss in ihrer Sitzung am 17.02.2016 angeschlossen.

Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Öffentlichkeit in einem sehr frühen Stadium über die Planung zu informieren.

In der Zeit vom 04.04.2016 bis 15.04.2016 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt und die betroffenen Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden unterrichtet. Am 06.04.2016 wurde eine Anhörungsveranstaltung durchgeführt, um die Öffentlichkeit zu informieren und um Fragen und Anregungen aufzunehmen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat am 31.08.2016 über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung beraten und dem Planungsausschuss empfohlen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 972 – Rombachstraße/Wolferskaulwinkel – zu beschließen.

Der Planungsausschuss ist dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 01.09.2017 gefolgt.

Beide Gremien empfahlen zudem, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 04.10.2016 bis 04.11.2016, zeitgleich wurden die Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Am 29.03.2017 beriet die Bezirksvertretung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, am 06.04.2017 folgte der Planungsausschuss . Beide Gremien empfahlen dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Darüber hinaus beschloss der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 972 –Rombachstraße /Wolferskaulwinkel.

Die erneute öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 08.05.2017 bis 09.06.2017 statt. Parallel dazu wurden 11 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.10.2017 mit dem Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung befasst und dem Rat empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Weiterhin empfahl er den Änderungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 BauGB sowie den Bebauungsplan Nr. 972 –Rombachstraße /Wolferskaulwinkel- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hatte am 13.09.2017 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Projekt: Bebauungsplan Rombachstraße/Wolferskaulwinkel

Zum Projekt

Die Stadt Aachen beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972 für das Gebiet zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel in Brand. Der Plan soll die Innenentwicklung fördern und wurde nach mehreren öffentlichen Auslegungen und Bürgerbeteiligungen finalisiert.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungUmsetzung beschlossen1. Sept. 2016 – 22. Nov. 20173 Vorlagen
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Worum geht es?

Ein neues Baugebiet in Brand nimmt Gestalt an: Der Bebauungsplan für den Bereich Rombachstraße/Wolferskaulwinkel wird beschlossen.

Projekt

Bebauungsplan Rombachstraße/Wolferskaulwinkel

Auch: B-Plan Nr. 972, Innenentwicklung Brand

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanInnenentwicklungBürgerbeteiligung

Betroffene Gruppen

Anwohner BrandBauherrenInvestoren

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Brand

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Technische Details