Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klima empfiehlt dem RatderStadtAachen, Frau Ute Ranft für den BUND als Mitglied und Herrn Peter Slevogt für den BUND als stellvertretendes Mitglied in den Naturschutzbeirat der Stadt Aachen zu wählen.
Der Rat der Stadt Aachen wählt Frau Ute Ranft für den BUND als Mitglied und Herrn Peter Slevogt für den BUND als stellvertretendes Mitglied in den Naturschutzbeirat der Stadt Aachen gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klima.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 70 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.11.2016 werden bei den Unteren Naturschutzbehörden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft Beiräte gebildet.
Die Naturschutzbeiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu
- den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
- der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermitteln und
- bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Nach § 70 Abs. 4 LNatSchG besteht der Beirat aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus:
1.drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU),
2.je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND),
3.einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e.V. (SDW),
4.zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
5.einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e.V.,
6.einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.,
7.einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannten Vereinigungen der Jäger,
8.einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.,
9.einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. und
10.einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.
Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter vorzeitig aus, so ist gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes ein Nachfolger zu wählen. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den Ausgeschiedenen benannt hatte.
Das bisherige Mitglied für den BUND, Herr Thomas Kirchübel, hat sein Mandat mit Wirkung vom 01.10.2017 niedergelegt. Insofern ist seine Nachwahl erforderlich.
Nach § 70 Abs. 5 LNatSchG sollen in den Beirat nur Personen gewählt oder berufen werden, die ihre Wohnung im Bezirk der Stadt Aachen haben. Bedienstete der Stadt Aachen dürfen dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nicht angehören.
Für die notwendig gewordene Neuwahl wurden seitens des BUND NRW folgende Kandidaten vorgeschlagen:
- Ute RanftBoxgraben 75, 52064 Aachen
- Peter SlevogtSüdstr. 37, 52064 Aachen
Die Reihenfolge der genannten Kandidaten stellt sogleich die Rangfolge dar; der BUND bittet darum, Frau Ranft primär bei der Wahl als Mitglied des Naturschutzbeirates zu berücksichtigen. Frau Ranft ist bereits seit 2015 als Vertreterin des Herrn Kirchübel im Naturschutzbeirat der Stadt Aachen tätig. Ihr großes Interesse an den Naturschutzbelangen der Stadt Aachen wurde dabei in der Vergangenheit sehr deutlich. Bedienstete der Stadt Aachen sind beide Kandidaten nicht.
Da Frau Ranft bisher Vertreterin des Herrn Kirchübel war, ist im Falle ihrer Wahl als Mitglied für den BUND ebenfalls eine Neuwahl des Vertreters erforderlich.
Zur Wahl des Stellvertreters stehen laut Vorschlag des BUND NRW folgende Kandidaten zur Verfügung:
- der/die bei der Wahl zum Mitglied nicht gewählte Kandidat/-in
- Dr. Rainer MoormannTalbothof 41, 52070 Aachen
Es ist Wunsch des BUND NRW, dass der/die nicht als Mitglied gewählte Kandidat/-in als Stellvertreter/-in gewählt wird.
Davon ausgehend, dass Frau Ute Ranft als Mitglied für den BUND in den Naturschutzbeirat der Stadt Aachen gewählt wird, wäre es Wunsch des BUND NRW, dass Herr Peter Slevogt zu ihrem Vertreter gewählt wird.
Auswirkungen
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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Projekt: Naturschutzbeirat Aachen
Zum ProjektDer Rat der Stadt Aachen wählt den Naturschutzbeirat für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. Der Beirat vertritt die Belange von Natur und Landschaft.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Wahl des Naturschutzbeirates bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt AachenFB 36/0029/WP19 · 11. März 2026
- Wahl des Naturschutzbeirates bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt AachenFB 36/0060/WP18 · 23. Juni 2021
- Nachwahl eines Mitgliedes für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt AachenFB 36/0252/WP17 · 16. Mai 2018
- Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Unteren NaturschutzbehördeFB 36/0152/WP17 · 3. Mai 2017
KI-Analyse
Projekt
Naturschutzbeirat Aachen
Kategorien
Schlagworte
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 8.7.2026