Bürgerantrag zur Einrichtung der Bewohnerparkzone BU 2
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Soll eine neue Bewohnerparkzone in Burtscheid eingerichtet werden? Bürger diskutieren über mögliche Auswirkungen auf das Parken in der Nachbarschaft.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Anregungen zur weiteren Beratung an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie den Mobilitätsausschuss.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Antragsteller, die nicht Bewohner der zur Einrichtung vorgeschlagenen Bewohnerparkzone BU2 sind, beantragen die Überprüfung der geplanten Zonenabgrenzung „BU2“ (Viehhofstraße) vor dem Hintergrund zu erwartender Verlagerungswirkungen. Dazu wurden die im beiliegenden Antrag dargestellten Bedenken und Lösungsansätze formuliert. (Anlage 1)
Sachstand:
Die Planung einer Bewohnerparkzone ist ein standardisiertes Verfahren. Die Ermächtigungsgrundlage für das Bewohnerparken bildet das StVG (§6 Abs. 1, Nr.14). Die Zuständigkeit für das Bewohnerparken regelt die StVO (§45 Abs.1b, Nr. 2a), die Details zur Anordnung die VwV-StVO.
Die Aufnahme der Bewohnerparkzone „BU2“ (Anlage 2 und 3) in die Prioritätenliste wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 21.09.2011 und des Mobilitätsausschusses am 10.11.2011 beschlossen. In 2017 hatte die Zone „BU2“ die oberste Bearbeitungspriorität erreicht. Auch wurde durch die Politik eine zügige Bearbeitung des Themas eingefordert. Eine Voruntersuchung, die sich mit der Parkraumauslastung des Gebietes befasst, wurde an einen Fachgutachter vergeben. Die Ergebnisse der Voruntersuchung zur geplanten Bewohnerparkzone „BU2“ wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 21.03.2018 und des Mobilitätsausschusses am 01.03.2018 vorgestellt und beraten.
Die erhobenen Daten belegen im Mittel eine hohe Auslastung (89 %) des öffentlichen Parkraumangebotes in der Zone „BU2“. Vor allem im Bereich Abteiplatz, Am Höfling, Friedrich-Ebert-Allee, In den Heimgärten, Schervierstraße und Weingartshof wurde die Parkraumkapazität im Tagesmittel des Erhebungstages sogar überschritten.
Auf dieser Grundlage wurde die Verwaltung von den politischen Gremien beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "BU2" zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
Diese Veranstaltung wurde am 19.04.2018 in der Aula der Kath. Grundschule Michaelsbergstraße, Michaelsbergstraße 14, durchgeführt. Es nahmen ca. 110 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil, darunter auch verschiedene Bewohner angrenzender Straßenräume. Auf der Bürgerversammlung wurden sowohl befürwortende als auch ablehnende Positionen zur Einführung des Bewohnerparkens eingenommen. Dabei kamen auch Anwesende, die ihren Wohnsitz nicht im Gebiet sondern in den angrenzenden Straßen haben, zu Wort und äußerten ihre Bedenken hinsichtlich möglicher Verdrängungseffekte. Es wurden sowohl deren mündliche Eingaben in das Protokoll aufgenommen als auch alle vorliegenden schriftlichen Eingaben bei der weiteren Behandlung des Themas berücksichtigt.
Die geäußerten Bedenken werden auch im vorliegenden Bürgerantrag (Anlage 1) deutlich. Als Lösungsansätze werden vorgeschlagen,
-die Bewohnerparkzone „BU2“ auf einen Bereich zwischen Michaelsbergstraße und Von-Pastor-Straße zu reduzieren und in einem möglichen 2. Schritt eine neue Bewohnerparkzone bis zur Adenauerallee auszuweisen,
-die Rathenauallee aus der Bewohnerparkzone „BU2“ heraus zu nehmen und diese einer möglichen weiteren Parkzone bis zur Adenauerallee zuzuschlagen,
-die bestehende Bewohnerparkzone „BU1“ bis zur Viehhofstraße/Friedrich-Ebert-Allee auszuweiten und dann eine neue Bewohnerparkzone „BU2“ bis zur Coudenhovestraße einzurichten.
Stellungnahme der Verwaltung
Es ist bekannt, dass die Randbereiche von Bewohnerparkzonen durch die entstehenden Verlagerungseffekte bei der Einrichtung einer Zone betroffen sind. Dies betrifft jeden Grenzbereich. Sofern sich nicht besondere Ziele in den einzelnen Zonen befinden werden diese Effekte mit zunehmender Entfernung von der Innenstadt allerdings geringer. Für „BU2“ können das Marienhospital sowie das Nahversorgungszentrum Kapellenstraße zu diesen besonderen Zielen gezählt werden, die bei einer Gebietsausweisung zu beachten sind.
U. a. um diese Grenzeffekte zu reduzieren, wurden bei den letzten Zoneneinrichtungen möglichst große Bewohnerparkzonen umgesetzt. Dabei ist die Ausdehnung einer Bewohnerparkzone straßenverkehrsrechtlich auf einen maximalen Durchmesserwert von 1.000 m beschränkt. Bei der geplanten Bewohnerparkzone „BU2“ wurde dieses Ausmaß ausgeschöpft.
Es ist beabsichtigt in einer gemeinsamen Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und des Mobilitätsausschusses am 05.07.2018 über die Einrichtung der Bewohnerparkzone zu entscheiden. Bei der Erarbeitung der diesbezüglichen Vorlage wurden verschiedene Möglichkeiten einer neuen Gebietsabgrenzung behandelt, die den hier vorgeschlagenen Abgrenzungen ähneln, u.a. die Erweiterung der Zone „BU1“, die Ausweisung einer weiteren Zone bis zum Außenring und eine Verkleinerung der geplanten Zone „BU2“.
Alternativ zur geplanten Zone „BU2“ (Anlage 3) wurde geprüft, ob die Bewohnerparkzone „BU1“ (Anlage 4) auf die maximale Ausdehnung von 1.000 m erweitert werden könnte. Um ein wenig mehr Spielraum bei der Abgrenzung der „Erweiterung BU1“ zu bekommen, könnte der nördliche Bereich der Burtscheider Brücke der Zone "A" zugewiesen werden, so dass die Zone bis einschließlich Kapellenstraße und Von-Pastor-Straße sowie das Wohngebiet In den Heimgärten umfassend bis zu Im Gillesbachtal und Am Höfling reichen würde. Damit wäre im Anschluss eine weitere Zone bis zum Außenring denkbar, so dass der Verdrängungseffekt durch das vorhandene Parkplatzangebot am Außenring aufgefangen werden könnte.
Eine weitere Variante, die geprüft wurde, ist die Verkleinerung der Zone „BU2“ und somit eine Reduzierung der Bewohnerparkzone um die im Süden gelegenen Wohnstraßen Schervierstraße, Klara-Fey-Straße, Mallinckrodtstraße, Kalverbenden, Abschnitt Karl-Marx-Allee und Rathenauallee. Dies ist grundsätzlich denkbar. Jedoch weisen die Straßen schon heute eine hohe durchschnittliche Auslastung der öffentlichen Parkstände auf. Durch die aufgrund der Parkplatzansprüche der Feuerwehr bedingte Parkplatzreduzierung (rund 64 Parkplätze in der geplanten Zone) in den schmalen Wohnstraßen sowie mögliche Fremd- und Dauerparker würden die Bewohner ohne eine Parkraumbevorrechtigung voraussichtlich starker belastet.
Die Verwaltung schlägt in der Vorlage zur gemeinsamen Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und des Mobilitätsausschusses am 05.07.2018 weiterhin die Beibehaltung der bisherigen Zonenabgrenzung (Anlage 3) vor. Mit Einführung des Bewohnerparkens in der Zone „BU2“ würde der durch die Feuerwehraufstellflächen reduzierte Parkraum vorrangig den Bewohnern zur Verfügung stehen. Die Bewohner, besonders im Siedlungsbereich „In den Heimgärten“ und südlich des Ferberparks würden eine größere Chance erhalten, in ihrem nahen Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden.
Für die angrenzenden Gebiete könnte die Erarbeitung einer weiteren Bewohnerparkzone bis zum Außenring durch die Politik in Auftrag gegeben werden.
Die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung wird in der Vorlage “Einrichtung der Bewohnerparkzone“ dargelegt BU2“.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
18 Straßen
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Dokument
Weitere Dokumente (4)
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KI-Analyse
Worum geht es?
Soll eine neue Bewohnerparkzone in Burtscheid eingerichtet werden? Bürger diskutieren über mögliche Auswirkungen auf das Parken in der Nachbarschaft.
Projekt
Bewohnerparkzone BU2
Strategien & Programme
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026