Vorlage·FB 20/0160/WP17·3. Juli 2018

Stiftung Armenfonds - Entnahme von Stiftungsmitteln aus der freien Rücklage zur satzungsmäßigen Verwendung

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stiftung Armenfonds unterstützt ein soziales Projekt in Aachen mit Mitteln aus ihrer Rücklage – ein Beispiel für kommunale Wohlfahrtspflege.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss beschließt in den Jahren 2018 und 2019 jeweils 114.095,- € (insgesamt 228.190,- €) aus der freien Rücklage der Stiftung Armenfonds, zur Förderung der Stiftungszwecke, zu entnehmen und entsprechend zur Verfügung zu stellen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Stiftungsverwaltung liegt der o.g. Antrag auf Zuschuss zur Förderung des Sozialwerks Aachener Christen vor. Die Förderung in der Höhe von insgesamt 228.190,- € (zwei Jahre mit je 114.095,- €) könnte grundsätzlich, entsprechend der Zweckübereinstimmung, vorbehaltlich des Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 28.06.2018, durch die städtische Stiftung Armenfonds erfolgen.

Die ehemals aus dem Vermögen der liquidiertem „Josef und Maria-Rummeny-Stiftung“ beantragte Förderung der „Magarethe-Lorenz-Stiftung“ konnte aus stiftungsrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Mit der Übernahme des Projektes durch das Sozialwerk Aachener Christen kann eine Umsetzung der Maßnahme aus den Mitteln der Stiftung Armenfonds erfolgen.

Zur Sicherstellung der Finanzierung muss der Betrag von 114.095,- €/Jahr in den Jahren 2019 und 2020 aus der freien Rücklage der Stiftung entnommen werden. Diese Entnahme ist sowohl aus steuer-rechtlicher, wie auch operativer Sicht möglich.

Die freie Rücklage der Stiftung gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO dient dazu, dauerhaft das Vermögen der Stiftung zu vermehren, um die Leistungserhaltung sicherzustellen oder zu einem späteren Zeitpunkt für satzungsmäßige Zwecke verwendet zu werden.

Aufgrund Ihrer Vermögensstruktur (Grundstockvermögen i.H.v. 19,017 Mio. € davon 82,11% in Immobilien, fast ausschließlich Grundstücke und 17,89 % in festen Finanzanlagen) benötigt die Stiftung den o.g. Betrag nicht zur Sicherung des Leistungserhalts. Aus diesem Grunde ist eine Reduzierung der freien Rücklage möglich.

Die Mittel in der freien Rücklage der Stiftung Armenfonds betragen zum 31.12.2017 gemäß dem vorläufigen Jahresabschluss 1.735.517,53 € (31.12.2016: 1.694.238,53 €). Die Liquidität der Stiftung in der Stadtkasse betrug gemäß dem vorläufigen Jahresabschluss zum 31.12.2017 1.506.507,08 €. Somit sind ausreichend Mittel vorhanden, um den Gesamtbetrag i.H.v. insgesamt 228.190,- € zur Verfügung zu stellen.

Dokument

Sammeldokument öffentlich1.3 MB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Stiftung Armenfonds unterstützt ein soziales Projekt in Aachen mit Mitteln aus ihrer Rücklage – ein Beispiel für kommunale Wohlfahrtspflege.

Projekt

Stiftung Armenfonds

Auch: Sozialwerk Aachener Christen

Kategorien

Soziales & Integration

Schlagworte

StiftungsmittelSozialförderungRücklagenentnahme

Betroffene Gruppen

BedürftigeSozialhilfeempfänger

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
18.2.2026
Technische Details