Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU2“ (Viehhofstraße) sowie Stellenplan 2018; Veränderung durch Einrichtung von acht Stellen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs infolge Einrichtung der Bewohnerparkgebiete BU2 und BU3
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Angepasster Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.
2.In der Bewohnerparkzone "BU2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "BU2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Abteiplatz
Abteistraße
Am Höfling
Branderhofer Weg Hausnr. 2 - 14 und Hausnr. 3 - 7
Burtscheider Markt Hausnr. 10 - 24 und Hausnr. 7 - 23
Im Gillesbachtal
Im Klostergarten
In den Heimgärten
Kalverbenden Hausnr. 2 - 8 und Hausnr. 1 - 33
Kapellenstraße Hausnr. 1 - 31
Klara - Fey - Straße
Klosterweiher
Luise - Hensel - Straße Hausnr. 2 - 48
Mallinckrodtstraße
Michalesbergstraße
Rathenauallee
Schervierstraße
St. Johann
Von - Pastor - Straße
Weingartsberg
Weingartshof
Zeise
Folgende Parkstände auf den Straßen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „BU2“ mit Parkschein“ beschildert:
-Friedrich-Ebert-Allee
-Kapellenstraße (Hausnr. 48 - 82 und Hausnr. 33 – 51)
-Karl-Marx-Allee (Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 – 171)
-Viehhofstraße
-Viehhofstraße Parkplatz
3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.
4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6. In der Bewohnerparkzone „BU2“ wird ein Tagesticket für 6,00 € eingeführt.
7.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
8.Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
9.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.
10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
11.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen
12.Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.
2.In der Bewohnerparkzone "BU2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "BU2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Abteiplatz
Abteistraße
Am Höfling
Branderhofer Weg Hausnr. 2 - 14 und Hausnr. 3 - 7
Burtscheider Markt Hausnr. 10 - 24 und Hausnr. 7 - 23
Im Gillesbachtal
Im Klostergarten
In den Heimgärten
Kalverbenden Hausnr. 2 - 8 und Hausnr. 1 - 33
Kapellenstraße Hausnr. 1 - 31
Klara - Fey - Straße
Klosterweiher
Luise - Hensel - Straße Hausnr. 2 - 48
Mallinckrodtstraße
Michalesbergstraße
Rathenauallee
Schervierstraße
St. Johann
Von - Pastor - Straße
Weingartsberg
Weingartshof
Zeise
Folgende Parkstände auf den Straßen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz
„Zone „BU2“ mit Parkschein“ beschildert:
-Friedrich-Ebert-Allee
-Kapellenstraße (Hausnr. 48 - 82 und Hausnr. 33 – 51)
-Karl-Marx-Allee (Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 – 171)
-Viehhofstraße
-Viehhofstraße Parkplatz
3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.
4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6. In der Bewohnerparkzone „BU2“ wird ein Tagesticket für 6,00 € eingeführt.
7.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
8.Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
9.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.
10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
11.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen
12.Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.
Erläuterungen
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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Dokument
Projekt: Bewohnerparkzone Viehhofstraße
Zum ProjektDie Stadt Aachen plant die Einrichtung einer Bewohnerparkzone in der Viehhofstraße, um die Parkplatzsituation für Anwohner zu verbessern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Bewohnerparken "BU2" (Viehhofstraße)hier: Ergebnisse der VoruntersuchungFB 61/0873/WP17 · 21. März 2018
KI-Analyse
Projekt
Bewohnerparkzone Viehhofstraße
Auch: Bewohnerparkzone BU2, Parkraummanagement
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 23.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026