Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße/ Ellerstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand beidseitig der Trierer Straße, zwischen Karl-Kuck-Straße und Ringstraße und Freunder Landstraße bis Kolpingstraßehier: Satzungsbeschluss gem. §10Abs. 1 BauGB
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Bebauungsplan soll verhindern, dass sich Vergnügungsstätten wie Spielhallen oder Wettbüros in einem Stadtteilzentrum in Brand häufen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße/ Ellerstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand beidseitig der Trierer Straße, zwischen Karl-Kuck-Straße und Ringstraße und Freunder Landstraße bis Kolpingstraße gem. §10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Fassung als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0835/WP17 – Offenlagebeschluss und
FB61/1019/WP17 – Empfehlung zum Satzungsbeschluss
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße / Ellerstraße - wird aufgestellt, um Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallten und Wettbüros, aber auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution auszuschließen. Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren auf Grundlage des § 9 (2b) BauGB durchgeführt, der die Möglichkeit bietet, in einem Bebauungsplan Vergnügungsstätten oder bestimmte Arten von Vergnügungsstätten auszuschließen, sofern sie eine Beeinträchtigung für die städtebauliche Funktion eines Gebietes darstellen, die sich aus der vorhandenen Nutzung ergibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine städtebaulich nachhaltige Häufung von Vergnügungsstätten zu befürchten ist.
Der Planungsausschuss hatte hierzu auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand in seiner Sitzung am 22.06.2017 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Am 22.02.2018 beschloss der Ausschuss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Brand dies am 31.01.2018 aus bezirklicher Sicht empfohlen hatte.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 983 erfolgte in der Zeit vom 23.04.2018 bis einschließlich 25.05.2018. Parallel wurden 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Weder seitens der Öffentlichkeit noch seitens der beteiligten Behörden wurden Stellungnahmen zur Planung abgegeben.
Nach der öffentlichen Auslegung wurden einige redaktionelle Änderungen in der Begründung vorgenommen, um die bedeutende Funktion des Plangebiets als Stadtteilzentrum vertiefter darzustellen. Der Bebauungsplan wurde nicht geändert.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat dem Rat der Stadt in ihrer Sitzung am 12.09.2018 empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 983 – Trierer Straße/ Ellerstraße – in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss wird am 04.10.2018 beraten, über das Beratungsergebnis wird in der Ratssitzung mündlich berichtet.
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
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Projekt: Bebauungsplan Trierer Straße/Ellerstraße
Zum ProjektDer Bebauungsplan Nr. 983 für die Trierer Straße/Ellerstraße in Brand soll Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros ausschließen, um die städtebauliche Funktion des Gebiets als Stadtteilzentrum zu schützen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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Worum geht es?
Ein Bebauungsplan soll verhindern, dass sich Vergnügungsstätten wie Spielhallen oder Wettbüros in einem Stadtteilzentrum in Brand häufen.
Projekt
Bebauungsplan Trierer Straße/Ellerstraße
Auch: B-Plan 983
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
BrandModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 8.7.2026