Richtlinie für Finanzanlagen der Stadt Aachen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stadt legt Richtlinien für die Anlage ihrer Finanzmittel fest – nach landesweiten Empfehlungen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss beschließt die Richtlinie für Finanzanlagen der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Runderlass vom 11.12.2012 (MBl. NRW. Nr. 33 vom 28.12.2012, Seite 741 ff) geändert durch Runderlass -304 – 48.01.01/16 – 416/17 vom 19.12.2017 (MBl. NRW. S. 744), empfiehlt das Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW den Kommunen eigenverantwortlich Anlagerichtlinien zu erstellen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen des Runderlasses sowie den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Kommune Rechnung tragen.
Durch den Fachbereich Finanzsteuerung wurde die beigefügte Richtlinie erarbeitet und wird nun zum Beschluss vorgelegt.
Dokument
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Worum geht es?
Die Stadt legt Richtlinien für die Anlage ihrer Finanzmittel fest – nach landesweiten Empfehlungen.
Projekt
Richtlinie Finanzanlagen
Kategorien
Schlagworte
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 18.2.2026