Vorlage·FB 20/0173/WP17·30. Oktober 2018

Richtlinie für Finanzanlagen der Stadt Aachen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt legt Richtlinien für die Anlage ihrer Finanzmittel fest – nach landesweiten Empfehlungen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss beschließt die Richtlinie für Finanzanlagen der Stadt Aachen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Runderlass vom 11.12.2012 (MBl. NRW. Nr. 33 vom 28.12.2012, Seite 741 ff) geändert durch Runderlass -304 – 48.01.01/16 – 416/17 vom 19.12.2017 (MBl. NRW. S. 744), empfiehlt das Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW den Kommunen eigenverantwortlich Anlagerichtlinien zu erstellen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen des Runderlasses sowie den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Kommune Rechnung tragen.

Durch den Fachbereich Finanzsteuerung wurde die beigefügte Richtlinie erarbeitet und wird nun zum Beschluss vorgelegt.

Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Stadt legt Richtlinien für die Anlage ihrer Finanzmittel fest – nach landesweiten Empfehlungen.

Projekt

Richtlinie Finanzanlagen

Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

FinanzmanagementAnlagerichtlinien

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
18.2.2026
Technische Details