Vorlage·FB 20/0183/WP17·12. Dezember 2018

Umbesetzungen in Aufsichtsräten

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW i.V.m. den entsprechenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag der E.V.A. sowie der Satzung der ASEAG, mit Wirkung ab dem 01.01.2019 Herrn Beigeordneten Prof. Dr. Sicking als Nachfolger von Herrn Beigeordneten Wingenfeld in den Ausichtsrat der ASEAG zu entsenden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der ASEAG i.V.m. § 10 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der E.V.A. werden der Oberbürgermeister der Stadt Aachen und der Städteregionsrat der StädteRegion Aachen - oder jeweils ein von ihnen vorgeschlagener Bediensteter der Stadt bzw. der Städteregion – von der E.V.A. in den Aufsichtsrat der ASEAG entsandt. Die Entsendung in den Aufsichtsrat der ASEAG erfolgt durch die Geschäftsführung in ihrer Funktion als Vertreter des Gesellschafters E.V.A., die hierfür allerdings der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der E.V.A. bedarf. Der vorher tagende Aufsichtsrat der E.V.A. gibt der Gesellschafterversammlung hierzu eine Beschluss-Empfehlung.

Die für die Entsendung erforderlichen Beschlüsse in Aufsichtsrat und außerordentlicher Gesellschafterversammlung der E.V.A. erfolgen am 07.12. vorbehaltlich der Beschlussfassung im Rat der Stadt Aachen.

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AufsichtsratsbesetzungBeteiligungsmanagement

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
18.2.2026
Technische Details