Vorlage·FB 61/1118/WP17·23. Januar 2019

Bebauungsplan Nr. 987 - Wilmersdorfer Straße/ Friedhof Hüls - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Wilmerdorfer Straße und Friedhof Hülshier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein neues Baugebiet zwischen Wilmersdorfer Straße und Friedhof Hüls wird planungsrechtlich festgelegt, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 987 – Wilmersdorfer Straße/ Friedhof Hüls - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Wilmersdorfer Straße und Friedhof Hüls gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Inhalt der folgenden Vorlage einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage:

FB61/1039/WP17 – Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

Der Planungsausschuss hat die Verwaltung im Rahmen einer Programmberatung am 28.06.2018 beauftragt, für das Gebiet zwischen Wilmersdorfer Straße und Friedhof Hüls einen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zu erarbeiten.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich diesem Beschluss in ihrer Sitzung am 29.08.2018 aus bezirklicher Sicht angeschlossen.

Gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet, da die Planung die Öffentlichkeit nur geringfügig betrifft und die betroffenen Bürger / Eigentümer überwiegend selbst die Planung beantragt haben.Somit konnte unmittelbar im nächsten Schritt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen.

Der Planungsausschuss fasste hierzu am 26.09.2018 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 987 fand in der Zeit vom 05.11.2018 bis einschließlich 07.12.2018 statt. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Bürgern bzw. Behörden eingegangen.

Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere Beratung notwendig.

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 987 - Wilmersdorfer Straße / Friedhof Hüls – in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Projekt: Bebauungsplan Wilmersdorfer Straße

Zum Projekt

Die Stadt Aachen beschließt den Bebauungsplan Nr. 987 für das Gebiet zwischen Wilmersdorfer Straße und Friedhof Hüls. Ziel ist die Innenentwicklung ohne öffentliche Beteiligung, da die Planung nur geringfügig betroffen ist.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungMaßnahme geplant4. Okt. 2018 – 23. Jan. 20192 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein neues Baugebiet zwischen Wilmersdorfer Straße und Friedhof Hüls wird planungsrechtlich festgelegt, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern.

Projekt

Bebauungsplan Wilmersdorfer Straße

Auch: B-Plan 987, Bebauungsplan Nr. 987

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

InnenentwicklungBaugebietFlächennutzung

Betroffene Gruppen

Anwohner MitteGrundstückseigentümerBauherren

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Technische Details