Umgang mit Schenkungen, Nachlässen und Kunst im öffentlichen Raum
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie geht die Stadt mit Schenkungen und Kunst im öffentlichen Raum um? Ein neues Verfahren soll die Annahme von Nachlässen vereinfachen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund der Ergebnisse der Museumsstrukturkommission im Jahre 2015 wurde die seinerzeit beschlossene Vorgehensweise insoweit umgesetzt als die kulturpolitischen Sprecher der Fraktionen des BAKU das Expertengremium bilden, die wiederum dem BAKU einen Empfehlungsbeschluss übermitteln. Dies hat zur Folge, dass der BAKU mehrfach mit der Angelegenheit befasst wird. Daher schlägt die Verwaltung für die Zukunft folgende Vorgehensweise vor:
Die Verwaltung bereitet einen Beschlussvorschlag vor, der, analog zu den im Vergabeverfahren genutzten Umlaufverfahren, den Fraktionen zur Mitzeichnung gesandt wird. Sofern kein Einspruch erhoben wird, kann die Annahme der Schenkungen oder Nachlässe für die darauffolgende BAKUSitzung (oder Ratssitzung) vorbereitet werden. Sofern ein Einspruch erhoben wird, erfolgt eine Beratung im folgenden BAKU, in dem dann mit Mehrheit beschlossen wird.
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Wie geht die Stadt mit Schenkungen und Kunst im öffentlichen Raum um? Ein neues Verfahren soll die Annahme von Nachlässen vereinfachen.
Projekt
Verwaltungsverfahren Schenkungen
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 49 - Kulturbetrieb
- Geändert
- 18.2.2026