Bürgerantrag bezüglich 9 städtischer Platanen im öffentlichen Straßenraum der Mozartstraße. Abschnitt zwischen der Beethovenstr. und der Reumontstr..
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Bürger äußert Bedenken zur Verkehrssicherheit von Platanen in der Mozartstraße. Die Stadt prüft den Zustand der Bäume.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Gegenstand des Bürgerantrages
Gegenstand des Bürgerantrages eines Anwohners der Mozartstraße in Aachen sind 9 städt. Platanen im Bereich der Mozartstraße, im Abschnitt zwischen Beethovenstraße und Reumontstraße.
Der Antragsteller befürchtet, dass die Verkehrssicherheit der betroffenen Platanen für die stark befahrene Mozartstraße nicht in ausreichendem Maße gegeben ist und die Bäume daher eine Gefahr für die Fußgänger bzw. Bewohner der Häuser Mozartstraße 17, 19 und 21 infolge Astausbruch darstellen.
Der Antragsteller befürchtet weiterhin, dass es zu einer Schädigung der Gaszuleitung seines Hauses kommen kann, die lt. Email des Petenten vom 06.09.2018 nur ca. 1m entfernt vom Stamm einer der Platanen verläuft.
Ferner bringt der Petent in dem Schreiben vom 09.08.2018 an den Aachener Stadtbetrieb zum Ausdruck, dass er die Gefahr sieht, dass es durch Wurzelwuchs der alten Bäume zu einer Schädigung der Zuleitungen von Wasser, Abwasser und Strom zu seinem Haus kommen könnte.
In dem Schreiben des Petenten vom 09.08.2018 wird ferner bemängelt, dass die Holzumrandungen (Beeteinfassung) der Bäume seit geraumer Zeit teilweise verfault und aus ihren Verankerungen gerissen sind.
- Die Bäume in der Mozartstr.
Bei den zu begutachtenden Laubbäumen handelt es sich um Platanen (Platanus acerifolia), deren Alter auf Grund der Stammstärken auf ca. 80 – 90 Jahre geschätzt wird.
Allgemeine Angaben zur BaumartPlatane
Dieser großkronige und schnellwüchsige Baum erreicht im freien Stand eine Höhe von 20-40m und eine Kronenbreite von 20-30 m. Die Platane hat eine natürliche Lebenserwartung von rd. 150-180 Jahren (max. 300 Jahre). Das Hauptwurzelwerk dieser Baumart ist herzförmig, kräftig und dicht verzweigt ausgebildet und reicht tief in den Boden. Mit zunehmendem Alter bildet die Platane einen zweiten, oberflächennah verlaufenden Wurzelhorizont aus, der zumeist aus Fein-, Schwach- und Grobwurzeln besteht, aber auch von (einzelnen) Starkwurzeln durchwirkt sein kann. (Hinweis: Diese Beschreibung gilt nur für optimale Standortbedingungen; bei stark verdichteten Untergründen reichen die Wurzeln nicht tief in den Boden, sondern verbleiben in den oberen Bodenhorizonten.)
Bei den Platanen kommt es häufig zu Fäule im Stammfuß und im Wurzelstock, die nicht immer von außen erkennbar sein muss. Im Besonderen ist auszuführen, dass die Platanen die Eigenschaft besitzen, dass sich die Fäule im Holz rascher in vertikaler Richtung ausbreitet als in dem Holz anderer Baumarten. Platanen zeichnen sich auch über ein gutes Ausschlagevermögen aus, sodass Schnittmaßnahmen bis ins alte Holz gut vertragen werden. Von den Eigenschaften her verträgt die Platane mechanische Stammbeschädigungen gut, ist sehr widerstandsfähig, und nicht so empfindlich wie andere Baumarten gegen Bodenverdichtung und Überfüllung des Baumbeetes (Literaturquelle: R. Dengler, Baumdaten Band 1, Platane, Deritec, Lauf / Peg).
Wegen der Holzeigenschaften (hohe Bruchfestigkeit, hohe Zähigkeit/Biegewinkel), ist die Platane einer der sichersten (Stadt-) Bäume überhaupt. Aufgrund der Holzeigenschaft kann sich die Platane eine große und weitausladende Krone leisten. (Literaturquelle: C. Mattheck u.a., Baummechanik und Baumkontrollen, Rombach Verlag, Freiburg im Breisgau, 1. Auflage, 1995, 43)
Ausführungen zu den Platanen Mozartstr.
Die sehr großkronig ausgebildeten 9 Platanen in der Mozartstr. unterliegen den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen in der derzeit gültigen Fassung vom 14.11.2018. Zweck der Baumschutzsatzung ist u.a. die Abwehr schädlicher Einwirkungen, die Verbesserung des Stadtklimas, die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Sicherung der Lebensstätte für Tiere (insbesondere Vögel) und die Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes.
Unverkennbar stellen die markanten Platanen der Mozartstr. in dem dicht bebauten Kernbereich der Stadt ein besonderes und wesentliches Element zur Verbesserung der lufthygienischen und stadtklimatischen Verhältnisse dar; darüber hinaus unterstützen die betroffenen 9 Platanen die örtliche Grünstruktur und sind von erheblicher ortsprägender Bedeutung.
Bei den zu begutachtenden Platanen handelt es sich um gesunde und vitale Bäume. Im Rahmen von Ortsbesichtigungen im Spätsommer 2018 und Frühjahr 2019 erfolgte seitens des FB Umwelt eine Vitalitätsüberprüfung der Bäume. Auf Grund des vom Boden aus visuell erkennbaren Blattbesatzes sowie wegen des erkennbaren Verzweigungsmusters im Feinastbereich (im Februar 2019)sind die zu begutachtenden Platanen entsprechend der Bewertungsskala nach Rolloff in die Vitalitätsstufe 0 (= ohne Schadensmerkmale) einzustufen. Bäume dieser Vitalitätsstufe weisen keine erkennbarenbzw. nur geringe Schäden auf, besitzen eine relativ dichte und gleichmäßige Verzweigung, haben kaum Verzweigungslücken und einen geringen Blattverlust zwischen 0 und 10 %. (Hinweis: Vitalitätsstufe 1 = schwach geschädigt; Vitalitätsstufe 2 = geschädigt; Vitalitätsstufe 3 = stark geschädigt; Vitalitätsstufe 4 = abgestorbene Bäume).
In der Vergangenheit wurden durch die Stadt Aachen bei Bedarf an den Bäumen immer wieder Kronenpflege- und Kronenentlastungsschnitte sowie die Einkürzung vereinzelter Äste, welche in Richtung der Wohnhäuser ragten, durchgeführt. Der Aachener Stadtbetrieb ist gehalten, Wurzelanhebungen und eventuelle Stolperstellen in den befestigen Bereichenbei Bedarf zu beseitigen.
Standortbeschreibung
Der betroffene Platanenbestand befindet sich stadtauswärts entlang der linken Seiten der öffentlichen Verkehrsfläche der Mozartstraße zwischen Beethovenstraße und Einmündung Reumontstraße. Die Stammfüße der Platanen befinden sich in relativ großflächigen, unversiegelten mit Holzbohlen eingefassten Baumscheiben. Zwischen den Beeteinfassungen befinden sich mit Kleinpflaster befestigte Pkw-Stellplätze. Zwischen denStellplätzen sowie Baumscheiben und den angrenzenden Privatgrundstücken verläuft ein mit Betonplatten befestigter Bürgersteig.
Die Platanen ragen aufgrund ihrer Kronenausbildung weit über den öffentlichen Straßenraum der Mozartstraße. In Richtung der Privatgrundstücke ragen die Baumkronen punktuell und nur geringfügig über die Dächer der Wohnhäuser. Im Bereich der mit Kleinpflaster befestigten Pkw-Stellplätze konnten augenscheinlich vereinzelte, leichte Anhebungen verzeichnet werden, die mit Sicherheit auf das Wurzelwerk der Platanen zurückzuführen sind. Diese Unebenheiten können mit einem zumutbaren Aufwand unter Erhaltung der betroffenen Wurzeln behoben werden. Solche Anhebungen (Stolperstellen) konnten im Bürgersteigbereich nicht verzeichnet werden. Zwischen den Platanen befinden sich abschnittsweise Flächen, die ebenfalls mit Betonplatten befestigt sind. Hier konnten leichte Anhebungen im Plattenbelag verzeichnet werden.
Zusammenfassung
Die vitalen Bäume verfügen über vergl. günstige Baumstandorte, übernehmen wichtige klimatische und lufthygienische Funktionen für die Innenstadt und sind ferner von ortsprägender und grünordnerischer Bedeutung. Auf Grund dessen genießen die betroffenen Platanen umfassenden Schutz der Satzung. Ein langfristiger Erhalt der Platanen liegt in öffentlichem Interesse.
- Stellungnahme der Verwaltung zur Bürgeranfrage des Herrn Siebertz
Es wird befürchtet, dass die Verkehrssicherheit der betroffenen Platanen für die stark befahrene Mozartstraße nicht in ausreichendem gegeben ist und die Bäume daher eine Gefahr für die Fußgänger bzw. Bewohner der Häuser Mozartstraße 17, 19 und 21 infolge Astausbruch darstellen.
Der städt. Straßenbaumbestand incl. der hier maßgeblichen 9 Platanen wird durch zertifizierte Baumkontrolleure des Aachener Stadtbetriebes regelmäßig visuell vom Erdboden aus und nach dem neusten Stand des Wissens und der Technik auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft (Kontrollintervall von 9 Monaten). Aktuell sind keine genehmigungspflichtigen Sondermaßnahmen zur Verkehrssicherheit der Bäume erforderlich.
Auch konnte der Aachener Stadtbetrieb im Kronenbereich der zu begutachtenden 9 Platanen keine Anzeichen einer Infektion mit der erstmals 2003 in Deutschland nachgewiesenen Massaria-Krankheit feststellen; diese tritt gehäuft in dichten Platanenbeständen, insbesondere Alleen, auf. Bei dieser bundesweit verbreiteten Krankheit, kommt es zum Absterben einzelner Äste, was für die Verkehrssicherheit derart befallener Bäume von großer Bedeutung ist. Die Massaria-Krankheit ist eine Pilzkrankheit (Splanchnonema platani), die ältere Platanen befallen kann. Vermutlich kam der Pilz schon immer an Platanen vor und war für die so genannte „Astreinigung“ - ein mengenmäßig auffälliger und scheinbar ohne äußeren Auslöser stattfindender Abwurf von Ästen - verantwortlich. (Hinweis: Seit 2000 wurde in der Stadt Gelsenkirchen eine deutliche Zunahme der Totholz-Bildung und von Astbrüchen beobachtet; z.T. blieben auch Starkäste von den Astbrüchen nicht verschont). (Literaturquelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Massariakrankheit)
Fazit:
Unter Berücksichtigung und Abwägung der derzeit bekannten Belange gehen von den oberirdischen Baumteilen der betroffenen neun Platanen keine konkreten Gefahren aus.
Der Petent befürchtet weiterhin, dass es zu einer Schädigung der Gaszuleitung seines Hauses kommen kann, die lt. Email von Herrn Siebertz vom 06.09.2018 nur ca. 1m entfernt vom Stamm einer der Platanen verläuft.
Ferner bringt der Petent in dem Schreiben vom 09.08.2018 zum Ausdruck, dass er die Gefahr sieht, dass es durch Wurzelwuchs der alten Bäume zu einer Schädigung der Zuleitungen von Wasser, Abwasser und Strom zu seinem Haus kommen könnte.
Wurzeln von Bäumen können Leitungen grundsätzlich schädigen oder in Abwasserleitungssysteme eindringen. Es ist bekannt, dass es zu mechanischen Wechselwirkungen von Wurzeln mit den im Erdreich verlegten Leitungssystemen kommen kann. Solche Wechselwirkung sind bei Gasversorgungsleitungen wegen der potentiellen Gefahren grundsätzlich kritischer zu betrachten als Wechselwirkungen zu Strom- und Wasserleitungen.
Im Zusammenhang mit der mechanischenWechselwirkung von Wurzeln auf Gasleitungen ist es nach Kenntnis der Verwaltung letztmalig vor gut 26 Jahren bei dem “Viersener Gasunglück“ (Januar 1993) zum Bruch einer Gasleitung gekommen; nachweislich handelte es sich hier um eine Verkettung höchst unglücklicher Umstände. Bei diesem Unglück handelt es sich damit um ein einmaliges bekanntes Ereignis. Wegen der besonderen Brisanz im Zusammenhang mit dem v. g. Unglück wurde seinerzeit der deutschlandweit bekannte Experte Herr Prof. Dr. Claus Mattheck von den Stadtwerken Viersen mit der Erstellung eines Gutachtens „über vier Stadtbäume in Viersen hinsichtlich der Wurzel-Rohrleitungs-Wechselwirkung“ beauftragt.
Ergebnis des Gutachtens von Herr Prof. Dr. Mattheck: „Die im Auftrage der Stadtwerke Viersen untersuchten Bäume waren ohne Brisanz für die jeweilige Rohrleitung, obwohl keiner von ihnen die 2,50 m- Grenze einhielt.“ Schlussfolgerung: Obwohl die untersuchten Bäume teilweise Wurzel-Rohr-Kontakte hatten, war bei keinem ein Risiko für das Rohr erkennbar. Insbesondere war bei keinem der Bäume eine ähnliche Brisanz wie am Unglücksort erkennbar. Da laut Gutachten die im Rohr durch die Wurzeln eingeleiteten Spannungen ausreichten, um den höchstwahrscheinlichen Ermüdungsbruch zu ermöglichen, empfiehlt Prof. Dr. Mattheck gleichwohl die räumliche Separation von Schweißnähten und hochbelasteten Wurzeln. (Literaturquelle: C. Mattheck, Gutachten für die Stadtwerke Viersen)
Auch durch die Stadtwerke Mönchengladbach GmbH wurden in Kooperation mit dem Amt für Grünflächen und Friedhöfe der Stadt Mönchengladbach im Herbst/Winter 1993 an 21 Baumstandorten (u.a. auch bei Platanenstandort) Untersuchungen über Wurzelbilder und mögliche Wechselwirkungen zwischen Bäumen und Rohrleitungen durchgeführt. Die Untersuchungen lassen in Bezug auf den Standort von Platanen u.a. folgende Schlussfolgerung beziehungsweise Ableitung zu:
Augenscheinlich neigt besonders die Platane dazu feste Körper im Boden mit ihrem Wurzelwerk zu umschlingen und als Verankerungspunkt zu nutzen. Dieses Wurzelverhalten kann, besonders bei schwierigen Standortverhältnissen, zu Problemen hinsichtlich benachbarter Rohrleitungen führen. (Literaturquelle: R. Krücken und J. Widemann, Seminarmappe 10. VTA-Spezialseminar, Forschungszentrum Karlsruhe, Karlsruhe, Referat, 2004,(Wechselwirkungen zwischen Bäumen und Rohrleitungen)
Ungeachtet der vorliegenden Erkenntnisse sollte es aufgrund der Bedeutung der vielen tausend Straßenbäume für das Stadtlima und der absoluten Seltenheit von Schadensfällen nur in Ausnahmefällen zur vorbeugenden Gefahrenabwehr kommen. Experten raten daher dringend davon ab, alle Straßenbäume, welche sich in Nachbarschaft zu einer Gasleitung befinden, vorsorglich zu entfernen.
An dieser Stelle verweist die Verwaltung auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 04.05.1994 (7 K 4554/90). Es muss eine konkrete Gefahr vorliegen, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gerade der bestimmte Baum in absehbarer Zeit Personen oder Sachen schädigen könnte. Sollte der Petent also den konkreten Nachweis erbringen, dass Wurzelwerk der städt. Platane eine schadhafte, lastabtragende Wechselwirkung auf die besagte Gasleitung ausübt, so wird von Seiten des Fachbereiches Umwelt unverzüglich im Rahmen der Baumschutzsatzung über den weiteren Verbleib des Baumes entschieden.
Ferner ist aus langjähriger Praxis auch bekannt, dass es zu Einwüchsen von Baumwurzeln in Abwasserleitungssysteme kommt, die jedoch keine besonderen Gefahrenlagen auslösen. In der Regel kommt es zu derart gelagerten Einwüchsen im Bereich wegen undichter Rohrverbindungen oder einem schadhaften Leitungssystem (Leckage).
In einem solchen Fall wäre zunächst zu prüfen, inwieweit die Dichtigkeit des geschädigten Leitungssystems unter Erhaltung der Bäume wieder hergestellt werden kann.
Es können auch Wurzeln über dichte Rohrverbindungen in ein Abwasserkanalsystem eindringen, wenn diese keinen ausreichenden Widerstand bieten. Erst mit Abschluss einer eingehenden Prüfung des jeweiligen Sachverhaltes kann im Rahmen der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen eine diesbezügliche Einzelfallentscheidung erfolgen.
Fazit:
Aufgrund der hohen Anzahl von Leitungen, welche sich im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen befinden und der Tatsache, dass Straßenbäume mit ihrer Katalysatorfunktion innerhalb der stark verdichteten Ortslage von erheblicher Bedeutung sind, müssen beide Bereiche „miteinander funktionieren und auskommen“.
Bei einem Abwägungsprozess ist zu berücksichtigen, ob ein erhöhtes Gefahrenpotential (Gasleitung) vorliegt oder “nur eine Beeinträchtigung“ (z.B. Schädigung einer Abwasser-, Strom- oder Wasserversorgungsleitung) gegeben ist, welche zur Schadensbehebung lediglich Kosten verursacht. Sollte der Petent den konkreten Nachweis erbringen, dass Wurzelwerk der städt. Platane eine lastabtragende, schadhafte mechanische Wechselwirkung auf die besagte Gasleitung ausübt, so wird von Seiten des Fachbereiches Umwelt unverzüglich im Rahmen der Baumschutzsatzung über den weiteren Verbleib des Baumes entschieden.
In dem Schreiben des Petenten an den Aachner Stadtbetrieb vom 09.08.2018 wird ferner bemängelt, dass die Holzumrandungen (Beeteinfassung) der Bäume seit geraumer Zeit teilweise verfault und aus ihren Verankerungen gerissen sind.
Es trifft zu, dass die Beeteinfassungen der betroffenen neun Platanen überwiegend sanierungsbedürftig sind. Ein gänzlicher bzw. teilweiser Austausch von geschädigten Teilen der Einfassungen ist von Seiten der Stadtverwaltung auch aus Gründen der Gefahrenabwehr geboten.
- Maßnahmen der Verwaltung:
Die Verwaltung wird weiterhin die in der Mozartstraße befindlichen städt. Platanen im Rahmen der Regelkontrolle visuell vom Erdboden aus auf ihre Verkehrssicherheit prüfen. Darüber hinaus werden die Platanen in der Mozartstraße in diesem Jahr erneut durch zertifizierte Baumkontrolleure des Stadtbetriebs unter Einsatz eines Hubwagens eingehend visuell auf eine Infektion mit der Massaria-Krankheit begutachtet. Sollten sich im Zuge der v. g. Kontrolle/Untersuchung neue Anzeichen ergeben, dass die Bäume in ihrer Verkehrssicherheit beeinträchtigt sind, werden unverzüglich entsprechende Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit eingeleitet.
- Empfehlung der Verwaltung:
Da keine konkreten Verdachtsmomente vorliegen, dass die Bäume in ihrer Verkehrssicherheit beeinträchtigt sind, empfiehlt die Verwaltung, von einem stärkeren Rückschnitt oder sogar einer Kappung der Bäume (radikaler Rückschnitt) abzusehen. Nur bei Vorlage konkreter Verdachtsmomente sollte eine eingehende Überprüfung der Leitungss ysteme vorgenommen werden.
Eine Änderung dieser Systematik würde im Übrigen dazu führen, dass eine große Anzahl bedeutsamer Bäumen im Stadtgebiet auf Basis unkonkreter Verdachtsäußerungen zur Disposition gestellt werden müsste.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
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Ein Bürger äußert Bedenken zur Verkehrssicherheit von Platanen in der Mozartstraße. Die Stadt prüft den Zustand der Bäume.
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MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 18.2.2026