Vorlage·FB 61/1154/WP17-1·19. Juni 2019

Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 516 - Diemstraße - (Heidbendenstraße) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Adenauerallee und Wilhelm-Pitz-Weghier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Teil eines bestehenden Bebauungsplans wird aufgehoben, um Flächen für Wohnnutzung und Renaturierung freizugeben.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung der Bebauungsplanes Nr. 516 zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschrittenvorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt weiterhin die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Adenauerallee und Wilhelm-Pitz-Weggemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/1003/WP17 – Teilaufhebungs- und Offenlagebeschluss sowie

FB61/1154/WP17 – Bericht über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 2 BauGB

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2016 die Verwaltung beauftragt, für das Teilgebiet des Bebauungsplanes Nr. 516 zwischen Adenauerallee, Heidbendenstraße und Wilhelm-Pitz-Weg den Bebauungsplan aufzuheben und hierzu die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich diesem Beschluss am 28.09.2016 aus bezirklicher Sicht angeschlossen.

Mit dieser Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 steht das ehemals als Sportplatz genutzte Gebiet im straßenbegleitenden Bereich für Wohnnutzung zur Verfügung, der restliche Teil des Aufhebungsbereichs wird planungsrechtlich als Außenbereich beurteilt und kann als Renaturierungsbereich aufgewertet werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1 BauGB hat in der Zeit vom 06.03.2017 bis 17.03.2017 stattgefunden. Die Planung war in diesem Zeitraum zur Einsichtnahme ausgestellt, zudem bestand in einer Anhörungsveranstaltung am 16.03.2017 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Der Planungsausschuss hat sich am 06.09.2018 mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung beschäftigt und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Weiterhin beschloss er gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Aufhebungsverfahren und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße).

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 29.08.2018 einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 29.10.2018 bis 30.11.2018 statt.

Auf die Beteiligung der Behörden wurde verzichtet, da keine Betroffenheit festgestellt werden konnte.

Am 09.05.2019 hat der Planungsausschuss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung beraten und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 29.04.2019 aus bezirklicher Sicht eine gleichlautende Empfehlung ausgesprochen.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Worum geht es?

Ein Teil eines bestehenden Bebauungsplans wird aufgehoben, um Flächen für Wohnnutzung und Renaturierung freizugeben.

Projekt

Teilaufhebung Bebauungsplan Diemstraße

Auch: B-Plan 516

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

BebauungsplanaufhebungWohnraumRenaturierung

Betroffene Gruppen

Anwohner MitteBauinteressierte

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Technische Details