Einleitung des Drainagewassers des Sportplatzes Kaletzbenden in den Amstelbach (Ergänzung zur Vorlage zu TOP 9 der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung am 27.03.2019)Gemeinsamer Antrag der Fraktionen in der Bezirksvertretung vom 06.11.2013, lfd. Nr. 82.
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Sportplatz in Richterich soll entwässert werden – doch die Förderung wurde abgelehnt. Nun wird die Maßnahme ohne Zuschüsse umgesetzt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der gemeinsame Antrag der Fraktionen gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung am 27.03.2019 beraten, aber zurückgestellt, da noch Klärungsbedarf wegen der Klassifizierung des Amstelbachs als „natürlich trockenfallendes Gewässer“ bestand. Hierzu hatte Herr Bezirksvertreter Werner die Zweifel an der Einschätzung der Bezirksregierung formuliert (siehe Anlage 4).
Der Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung zum Zuwendungsantrag der Stadt ist ebenfalls als Anlage 2 beigefügt. Die Begründung zum Ablehnungsbescheid erfolgte seitens der Bezirksregierung lediglich mündlich gegenüber Mitarbeitern der Unteren Wasserbehörde.
Aufgrund der Einwendungen von Herrn Bezirksvertreter Werner wurde der Sachverhalt noch einmal zwischen Bauverwaltung, Koordinierungsstelle Abwasser und Unterer Wasserbehörde aufgearbeitet.
Dabei stellte sich heraus, dass Herr Bezirksvertreter Werner Recht mit seiner Einschätzung hatte, dass der Amstelbach kein natürlich trockenfallendes Gewässer ist. Die Klassifizierung in der Vorlage für die Sitzung am 27.03.2019 war somit nicht zutreffend. Es lässt sich nicht mehr nachvollziehen, ob es sich hierbei um einen Übermittlungs- oder um einen Interpretationsfehler zwischen Bauverwaltung und Unterer Wasserbehörde handelte.
Die beabsichtigte Baumaßnahme ist im Sinne der Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie - FörL HWRM/WRRL vom 11.04.2017 aber aus anderem Grund nicht zuwendungsfähig.
Die Bezirksregierung hat mündlich gegenüber Mitarbeitern der Unteren Wasserbehörde ihre Entscheidung, den Zuwendungsantrag der Stadt abzulehnen, wie folgt begründet:
In den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde der Sportplatz Richterich durch die Gemeinde Richterich als Rechtsvorgänger der Stadt Aachen errichtet. Dabei wurde die Sportanlage im Einschnitt des Geländes so angelegt, dass ein bestehendes Sumpfgelände welches dem Amstelbach als wesentliche Quellschüttung diente, verloren gegangen ist.
Durch die Errichtung des Sportplatzes im Einschnitt mit einer Spielflächenoberkante unterhalb des Wasserspiegelniveaus des Rückhaltebeckens und des Amstelbachs muss das Sportplatzgelände dauerhaft trocken gehalten werden. Die Trockenhaltung des Sportplatzes erfolgt durch ein umfangreiches Drainagesystem mit Anschluss an den städtischen Mischwasserkanal.
Der damalige Eingriff führte somit zum Verlust einer Quellschüttung des Amstelbachs. Die Beseitigung eines solchen (selbst herbeigeführten) Missstandskannnach Auffassung der Bezirksregierung Kölnnicht auch noch Gegenstand einer Förderung sein.
Wie bereits in der Vorlage für die Sitzung am 27.03.2019 beschrieben wird die Baumaßnahme auch ohne die Förderung ausgeführt.
Das Ing.-Büro Berg bereitet derzeit die Ausschreibungsunterlagen vor. Die Vergabe des Bauauftrags ist für Juli 2019 vorgesehen. Die Arbeiten sollen in 4 – 6 Wochen abgeschlossen sein. Geplant sind die Arbeiten für Sommer/Herbst 2019.
Die Baumaßnahme wurde zwischen der Regionetz/Büro Berg und den nutzenden Vereinen abgestimmt.
Dokument
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KI-Analyse
Worum geht es?
Ein Sportplatz in Richterich soll entwässert werden – doch die Förderung wurde abgelehnt. Nun wird die Maßnahme ohne Zuschüsse umgesetzt.
Projekt
Drainage Sportplatz Kaletzbenden
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SanierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
RichterichModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 18.2.2026