Vorlage·FB 23/0585/WP17·24. September 2019

Anpassung des Pachtzinses für städtische Kleingartenanlagen

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Pacht für städtische Kleingartenanlagen steigt – Grund ist die Übernahme der Baumunterhaltung durch die Stadt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss genehmigt die Anpassung des Pachtzinses für städtische Kleingartenanlagen von 0,10 auf 0,14 €/m² im Jahr.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Stadtverband Aachen der Familiengärtner besteht ein Generalpachtvertrag zur Verpachtung der städtischen Kleingartenanlagen. Es handelt sich um 38 Kleingartenanlagen mit einer Größe von insgesamt ca. 777.000 m² mit ca. 2.250 Pächtern. Die letzte Pachtanpassung fand zum 01.01.2017 statt. Hierbei wurde der Pachtzins von

0,08 € auf 0,10 €/m² und Jahr angepasst.

Im Generalpachtvertrag mit dem Stadtverband Aachen ist unter § 6 geregelt, dass vorhandene Bäume und Hecken von den Pächtern zu pflegen sind. Bei Begehungen wurde festgestellt, dass die zu den Kleingartenanlagen gehörenden Baumbestände nicht in angemessener Form unterhalten werden. Es handelt sich zumeist um größere Bäume, deren Unterhaltung nicht durch die Kleingärtner erfolgen kann. Sowohl der Umfang der eventuell entstehenden Arbeiten als auch deren Kosten übersteigen die Möglichkeiten eines Kleingartenvereins.

Es wurde daher zwischen dem Stadtgartenverband und der Verwaltung vereinbart, dass die Stadt die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht für die Bäume in den Kleingartenanlagen übernimmt. Der Generalpachtvertrag wird entsprechend abgeändert.

Zur Umlage der zu erwartenden Kosten wird der Pachtzins von 0,10 € auf 0,14 €/m² und Jahr ab 1.1.2020 erhöht. Damit steigt die Pacht beispielsweise für einen 300 m² großen Garten von 30,00 € auf 42,00 € jährlich.

Die Erhöhung ist mit dem Stadtverband Aachen abgestimmt worden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich im Rahmen der Pachteinnahmen, die voraussichtlich um ca. 28.000 € im Jahr steigen werden.

Dokument

Sammeldokument öffentlich92.5 KB
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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Pacht für städtische Kleingartenanlagen steigt – Grund ist die Übernahme der Baumunterhaltung durch die Stadt.

Projekt

Kleingartenpacht Aachen

Auch: Kleingartenanlagen, Pachtzinsanpassung

Kategorien

GrünflächenUmwelt & Natur

Schlagworte

PachtvertragBaumpflegeKleingartenvereine

Betroffene Gruppen

KleingärtnerAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
18.2.2026
Technische Details