Denkmalbereich Kornelimünsterhier: Beschluss der Satzung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Denkmalbereich soll unter Schutz gestellt werden, um das kulturelle Erbe der Stadt zu bewahren. Die Satzung wird zur Beschlussfassung vorgelegt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheimnimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, die Satzung zur Erhaltung des Denkmalbereiches Kornelimünster gemäß § 5 und § 6DSchG NW in seiner vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, die Satzung zur Erhaltung des Denkmalbereiches Kornelimünster gemäß § 5 und § 6DSchG NW in seiner vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Satzung zur Erhaltung des Denkmalbereiches gemäß § 5 und § 6DSchG NW in seiner vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss PLA: 09.05.2019
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Bezirk:03.04.2019
In der Zeit vom 24.06.2019 bis 02.08.2019 wurde die Planung öffentlich ausgestellt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.
Von der Möglichkeit sich zu äußern, haben die Bürgerinnen und Bürger keinen Gebrauch gemacht. Die Satzung wurde im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland und der Bezirksregierung Köln erarbeitet.
- Satzungsbeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, den Denkmalbereich in seiner vorgelegten Fassung zu beschließen. Nach Genehmigung durch die Obere Denkmalbehörde wird die die genehmigte Satzung öffentlich ausgelegt. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Dokument
Weitere Dokumente (17)
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KI-Analyse
Worum geht es?
Ein Denkmalbereich soll unter Schutz gestellt werden, um das kulturelle Erbe der Stadt zu bewahren. Die Satzung wird zur Beschlussfassung vorgelegt.
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026