Vorlage·FB 61/1291/WP17·11. Dezember 2019

Denkmalbereich Kornelimünsterhier: Beschluss der Satzung

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Denkmalbereich soll unter Schutz gestellt werden, um das kulturelle Erbe der Stadt zu bewahren. Die Satzung wird zur Beschlussfassung vorgelegt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheimnimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, die Satzung zur Erhaltung des Denkmalbereiches Kornelimünster gemäß § 5 und § 6DSchG NW in seiner vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die Satzung zur Erhaltung des Denkmalbereiches Kornelimünster gemäß § 5 und § 6DSchG NW in seiner vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Satzung zur Erhaltung des Denkmalbereiches gemäß § 5 und § 6DSchG NW in seiner vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss PLA: 09.05.2019

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Bezirk:03.04.2019

In der Zeit vom 24.06.2019 bis 02.08.2019 wurde die Planung öffentlich ausgestellt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

Von der Möglichkeit sich zu äußern, haben die Bürgerinnen und Bürger keinen Gebrauch gemacht. Die Satzung wurde im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland und der Bezirksregierung Köln erarbeitet.

  1. Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, den Denkmalbereich in seiner vorgelegten Fassung zu beschließen. Nach Genehmigung durch die Obere Denkmalbehörde wird die die genehmigte Satzung öffentlich ausgelegt. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Dokument

Sammeldokument öffentlich61.9 MB
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Worum geht es?

Ein Denkmalbereich soll unter Schutz gestellt werden, um das kulturelle Erbe der Stadt zu bewahren. Die Satzung wird zur Beschlussfassung vorgelegt.

Kategorien

KulturStadtentwicklung

Schlagworte

DenkmalschutzSatzungStadtbild

Betroffene Gruppen

AnwohnerKulturschaffendeBürger:innen

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Technische Details