Vorlage·B 03/0150/WP17·26. November 2019

19. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen steigen. Warum ist das nötig und was bedeutet das für Hausbesitzer?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 19. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 19. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 19. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich nicht, da weiterhin Vollkostendeckung erwartet wird.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der Regionetz GmbH beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die Regionetz GmbH wahrgenommen.

Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/20“ in Zusammenarbeit mit der Regionetz GmbH.

Gebührenanpassung

Es ist eine Gebührenanpassung erforderlich.

Diese ist zurückzuführen auf steigende Personalkosten und dem Wegfall von Kleinkläranlagen. Nach aktuellem Stand gibt es in der Stadt Aachen noch 34 Kleineinleiter. Diese Zahl wird voraussichtlich weiter sinken. Dadurch wird zukünftig die abgefahrene Gesamtmenge Klärschlamms verringert.

Hinzukommt, dass vorhandene Kleinkläranlagen technisch auf den neuesten Stand gebracht wurden und hierdurch die Wartungs- und Entleerungsintervalle gestreckt werden.

Folgende Mengen wurden für die Ermittlung des jährlichen Gebührensatzes zugrunde gelegt:

JahrPrognosetatsächliche Abfuhrmengen

2014250 m³194,00 m³

2015260 m³205,00 m³

2016216 m³176,50 m³

2017200 m³129,50 m³

2018185 m³168,50 m³

2019140 m³57,00 m³ (Stand zum 30.06.2019)

2020140 m³

Der bisherige Gebührensatz betrug 104,54 € / m³. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2020 ist ein Gebührensatz in Höhe von

176,62 € / m³

kostendeckend.

Auf Grundlage der Prognosewerte beträgt die durchschnittliche Abfuhrmenge Klärschlamm je Haushalt ca. 4 m³. Die durchschnittliche Abfuhrmenge je Haushalt entspricht somit einer jährlichen Gebührvon 706,48 €

(4 m³ x 176,62 €). Im Jahr 2019 ergäbe sich aus der Musterrechnung eine Gebührenlast je Haushalt von

418,16 €. Der Gebührensatz steigt somit im Vergleich zum Vorjahr um 68,95 %.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2020 einschließlich Erläuterungen ist als Anlage beigefügt.

Dokument

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Weitere Dokumente (4)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Gebührenkalkulation
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Kostenarten
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Satzungstext
58.2 KB · PDF

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen steigen. Warum ist das nötig und was bedeutet das für Hausbesitzer?

Projekt

Gebührenanpassung Kleinkläranlagen

Kategorien

Umwelt & NaturHaushalt & Finanzen

Schlagworte

AbwasserentsorgungGebührenkalkulationKleinkläranlagen

Betroffene Gruppen

HausbesitzerKleingewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
18.2.2026
Technische Details