Einführung "Emergency Eye"Ratsantrag der Ratsfrau Mara Lux, AfD, vom 13.05.2019
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie kann die Notruforientierung für Rettungskräfte verbessert werden? Die Stadt prüft technische Lösungen für eine präzisere Einsatzkoordination.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag Einführung „Emergency Eye“ gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Ratsantrag der Ratsfrau Mara Lux, AfD, wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung und Einführung des „Emergency Eye“ zu prüfen und schnellstmöglich zu realisieren. Das „Emergency Eye“ erlaube angerufenen Rettungskräften über eine spezielle Software, nach Zustimmung des Anrufers, über die Handykamera und Ortung eine genaue zielgerichtete Hilfe.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt Aachen unterhält gem. § 28 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) als hoheitliche Aufgabe der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eine Leitstelle, die mit der Leitstelle für den Rettungsdienst zusammenzufassen ist.Mit der Durchführung der Leitstellenaufgaben nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) ist die Stadt Aachen (Berufsfeuerwehr) gem. § 3 Abs. 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen für die Stadt Aachen und die StädteRegion (Altkreis Aachen) beauftragt.
In der Leitstelle für die StädteRegion Aachen ist bereits ein anderes leistungsfähiges Notrufortungssystem zu wirtschaftlichen Konditionen im Einsatz.
Ist einer/einem Hilfeersuchenden beim Absetzen eines Notrufes nicht bekannt, wo sie/er sich genau befindet, kannder/dem Anrufendenvon der Leitstelle aus eine speziell konfigurierte SMS zugeschickt werden. Die/der Meldende muss diesen Empfang bestätigen. In der SMS sind Steuerbefehle enthalten, die das im Smartphone integrierte GPS-Modul startet. Die aktuelle Position wird dadurch ermittelt und an einen vom Anbieter dieser Software betriebenen Server gesendet. Die Positionsdaten werden von dem Server zur Leitstelle übermittelt und durch diese dann weiter verarbeitet. Als weiteres Feature ist es auch möglich, Bilder von der Einsatzstelle via Smartphone der/des Hilfeersuchenden zur Leitstelle zu übertragen.
Ein Produktwechsel ist derzeit nicht vorgesehen oder erforderlich, auch wenn die Nutzung dieses Ortungstechnik-Produktes nur als „Übergangstechnik“ zu sehen ist. Mittlerweile steht ein fortentwickeltes System vor der bundesweiten Einführung, welches bereits auf allen Smartphones mit Android- und Apple-IOS-Betriebssystem implementiert ist. Hier wird bei Anruf der Notfallnummern 110 und 112 automatisch die GPS-Position des verwendeten Smartphones an die annehmende Notrufleitstelle übermittelt, die diese Daten dann sofort zur Einsatzdisposition übernehmen kann. Diese neue Technik ist aktuell bei mehreren deutschen Leitstellen in der Erprobungsphase. Für eine einheitliche deutschlandweite Einführung des Systems werden derzeit aber noch rechtliche Vorgaben (u.a. Datenschutz) überprüft.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
keine
Dokument
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
KI-Analyse
Worum geht es?
Wie kann die Notruforientierung für Rettungskräfte verbessert werden? Die Stadt prüft technische Lösungen für eine präzisere Einsatzkoordination.
Projekt
Notrufortungssystem
Auch: Emergency Eye
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Geändert
- 18.2.2026