Vorlage·FB 20/0230/WP17·6. November 2019

Wahl von städtischen Vertretern in Gesellschaften, Verbänden und sonstigen Organisationen; hier: Aufsichtsrat der Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs-Aktiengesellschaft (ASEAG)

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Gemäß § 113 Absatz 2 Satz 2 GO NRW i.V.m. den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der E.V.A. und in der Satzung der ASEAG beschließt der Rat der Stadt Aachen

1.) die Abberufung von Herrn Beigeordneten Professor Dr. Sicking von seinem Aufsichtsratsmandat der ASEAG durch die E.V.A. GmbH zum 31.12.2019 und

2.) die Entsendung von Frau Beigeordnete Burgdorff als Nachfolgerin von Herrn Professor Dr. Sicking als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der ASEAG zum 01.01.2020.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Nach § 113 Absatz 2 Satz 2 GO NRW i.V.m. den entsprechenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag der E.V.A. und der Satzung der ASEAG wird der Oberbürgermeister oder ein von ihm benannter Vertreter direkt von der E.V.A. in den Aufsichtsrat der ASEAG entsandt.

Die Beigeordnete Frau Burgdorff soll Herrn Prof. Dr. Sicking i.S.v. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW als ordentliches Aufsichtsratsmitglied der ASEAG ablösen.

Die E.V.A. wird demgemäß aufgefordert, Herrn Prof. Dr. Sicking zum 31.12.2019 abzuberufen und als seine Nachfolgerin Frau Beigeordnete Burgdorff gem. § 12 Abs. 3 Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrags zum 01.01.2020 als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der ASEAG zu entsenden.

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

PersonalentsendungGremienbesetzung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

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Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
18.2.2026
Technische Details