Wahl von städtischen Vertretern in Gesellschaften, Verbänden und sonstigen Organisationen; hier: Neubesetzung im Aufsichtsrat der Energie- und Verkehrsgesellschaft Aachen GmbH (E.V.A.) gem. § 113 GO NRW in Verbindung mit § 8 des Gesellschaftsvertrags (GV) der E.V.A.
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zur Neubesetzung des mit Wirkung zum 01.09.2019 frei gewordenen Aufsichtsratsmandats von Herrn Dieter Claßen schlägt der Rat der Stadt Aachen der E.V.A.-Gesellschafterversammlung in seiner nächsten Sitzung die Wahl von Ratsherrn Rolf Kitt vor.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 8 Abs. 1 des GV der E.V.A. besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern. Satzungsgemäß entsendet die Stadt Aachen 2 Personen direkt in den Aufsichtsrat, 7 Aufsichtsratsmitglieder werden gem. § 8 Abs. 3 S. 4 durch die E.V.A. –Gesellschafterversammlung direkt gewählt.
Herr Claßen hat sein Aufsichtsratsmandat am 01.09.2019 beendet, als Nachfolger bis zur Neubesetzung nach der nächsten Kommunalwahl wird Ratsherr Rolf Kitt benannt.
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SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 18.2.2026