NRW-Tarif (AVV)Fortschreibung Tarifbestimmungen NRW-Tarif zum 01.01.2020
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Anpassungen im NRW-Tarif des Aachener Verkehrsverbunds treten in Kraft – unter anderem mit Präzisierungen und erweiterten Mitnahmeregelungen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den der Vorlage beigefügten Änderungen der Tarifbestimmungen NRW-Tarif zum 01.01.2020 zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zum 01.01.2020 sind neben den Änderungen an den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW auch Ergänzungen der Tarifbestimmungen über den NRW-Tarif (TB NRW-Tarif) gegenüber dem Stand vom 01.08.2019 notwendig.
Unter anderem ergibt sich eine Korrektur für das EinfachWeiterTicket unter Ziffer 4.2.1.2 zur Präzisierung des aktuellen Geltungsbereichs. Beim SchönesJahrTicket NRW wird die bestehende Mitnahmeregelung auf Fahrräder ausgeweitet. Zudem ergeben sich zahlreiche redaktionelle Anpassungen.
Im Einzelnen sind die Änderungen der Tarifbestimmungen NRW-Tarif zum 01.01.2020 in der Anlage dargestellt.
Dokument
Weitere Dokumente (1)
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KI-Analyse
Worum geht es?
Anpassungen im NRW-Tarif des Aachener Verkehrsverbunds treten in Kraft – unter anderem mit Präzisierungen und erweiterten Mitnahmeregelungen.
Projekt
NRW-Tarif 2020
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 18.2.2026