Vorlage·AVV/0036/WP17·21. November 2019

NRW-Tarif (AVV)Fortschreibung Tarifbestimmungen NRW-Tarif zum 01.01.2020

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Anpassungen im NRW-Tarif des Aachener Verkehrsverbunds treten in Kraft – unter anderem mit Präzisierungen und erweiterten Mitnahmeregelungen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den der Vorlage beigefügten Änderungen der Tarifbestimmungen NRW-Tarif zum 01.01.2020 zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Zum 01.01.2020 sind neben den Änderungen an den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW auch Ergänzungen der Tarifbestimmungen über den NRW-Tarif (TB NRW-Tarif) gegenüber dem Stand vom 01.08.2019 notwendig.

Unter anderem ergibt sich eine Korrektur für das EinfachWeiterTicket unter Ziffer 4.2.1.2 zur Präzisierung des aktuellen Geltungsbereichs. Beim SchönesJahrTicket NRW wird die bestehende Mitnahmeregelung auf Fahrräder ausgeweitet. Zudem ergeben sich zahlreiche redaktionelle Anpassungen.

Im Einzelnen sind die Änderungen der Tarifbestimmungen NRW-Tarif zum 01.01.2020 in der Anlage dargestellt.

Dokument

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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Anpassungen im NRW-Tarif des Aachener Verkehrsverbunds treten in Kraft – unter anderem mit Präzisierungen und erweiterten Mitnahmeregelungen.

Projekt

NRW-Tarif 2020

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ÖPNV-TarifeFahrradmitnahmeTicketing

Betroffene Gruppen

ÖPNV-NutzerPendler

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Geändert
18.2.2026
Technische Details