Vorlage·FB 45/0688/WP17·28. November 2019

Haushaltsplanentwurf 2020 einschließlich Finanzplan bis 2023

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Haushaltsplanentwurf für die kommenden Jahre liegt vor – mit Schwerpunkten auf Schulen und der Finanzierung von Küchenkräften in Offenen Ganztagsschulen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Schulausschuss beschließt darüber hinausdie Produktblätter.

Der Schulausschuss beschließt abschließenddie im Teilfinanzplan 2020 veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2023, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2020 einschließlich des Finanzplanes bis 2023 wurde am 09.10.2019 in den Rat eingebracht. Die den Schulbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

Seitens des Schulausschusses sind die Produkte

030101Grundschulen

030102Hauptschulen

030103Realschulen

030104Gymnasien

030105Gesamtschulen

030106Förderschulen

030201Schülerbeförderung

030301Medienzentrum

030302Fördermaßnahmen und schulformübergreifende Dienstleistungen

zu beraten.

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2020ff. zwischen dem 27.11. und dem 04.12.2019. Den Schulbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

Die Veränderungsnachweisung zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung wird ebenfalls nachgereicht.

Ferner ist beigefügt ein Antrag der freien OGS-Träger auf Finanzierung der Küchenkräfte ab dem Schuljahr 2019/2020.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Die Stadt Aachen ist mit dem Schuljahr 2003/2004 mit 2 Grundschulen, insgesamt 140 Kindern und 6 Gruppen, mit der Betreuungsform „Offene Ganztagsschulen im Primarbereich“ gestartet. Das Budget hierfür betrug rund 185.000 €.

Aus den in der Anlage beigefügten Übersichten ist ersichtlich, wie sich die OGS in Aachen in den folgenden Jahren entwickelt hat.

Erst ab 2005/2006, verbunden mit der sukzessiven Schließung der Horte und einhergehender Verlagerung der Ressourcen in die Offenen Ganztagsschulen, wurde seitens der Stadt Aachen für die OGS-Betreuung ein (über das gesetzliche Niveau hinausgehender) Personalschlüssel festgelegt und gefördert. Verbunden war dies mit der Maßgabe, dass entsprechende Stellen vorwiegend mit pädagogischen Fachkräften zu besetzen sind.

Zum damaligen Zeitpunkt war die Frage evtl. notwendiger Küchenkräfte zur Unterstützung der pädagogischen Mitarbeiter*innen nicht thematisiert worden, da aufgrund der noch geringen Umfänge die Problematik nicht virulent war.

Bis heute sind daher keinerlei finanziellen Mittel, für die Unterstützung der pädagogischen Kräfte während der Mittagszeit in der „Mensasituation“ in der Fördersystematik der OGS vorgesehen.

Erst mit dem sprunghaften Anstieg der Kinderzahlen und der wachsenden Anzahl an Kindern, welche mit Mittagessen versorgt werden mussten, wuchs dieszu einem organisatorischen, räumlichen und zeitlichen Problem der OGS auf, welches häufig zu Lasten der pädagogischen Ansprüche gelöst werden musste.

In Analogie zu den gleichgelagerten Entwicklungen im KiTa-Bereich ist es aus Sicht der Verwaltung zu befürworten, eine zusätzliche finanzielle Förderung für die Organisation und Durchführung der Mittagsverpflegung in die OGS-Förderung mit aufzunehmen und so der zwischenzeitlichen Entwicklung der Lebenswirklichkeit nachzukommen.

Die Verwaltung schlägt zu diesem Zweck vor, die in diesem Jahr erfolgte außerplanmäßige 11%ige Erhöhung der Landesmittel in Höhe von rd. 568.000 €jährlich zusätzlich in das Fördersystem zu geben und auf Grundlage der Anzahl der OGS-Gruppen auf die einzelnen Angebote zu verteilen. Bei 244,5 Gruppen ergibt sich hieraus einjährlicher Zuschlag von 2.300 €/Gruppe. Da die erhöhte Landesförderung auch der Indexierung unterliegt, ist es auch möglich, den „Zuschlag“ zukünftig in die normale Förderung einzuberechnen und mit zu indexieren.

Dieser Zuschlag soll antragsgemäß rückwirkend ab Beginn des laufenden Schuljahres 2019/2020 erfolgen und zukünftig automatisch in die Förderung einberechnet werden.

Für das Haushaltsjahr 2019 werden anteilig rd. 236.600 € benötigt. Ausreichende Deckung hierfür ist über das PSP-Element 4-030101-807-8, SK 53180000 gegeben.Ab dem Haushaltsjahr 2020 entsteht jährlich ein Aufwand in Höhe von rd. 568.000 €. Mittel (inklusive Indexierung) wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 ff. in den Haushaltsentwurf mit eingebracht.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Schulausschusses.

Dokument

Sammeldokument öffentlich1.8 MB
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Der Haushaltsplanentwurf für die kommenden Jahre liegt vor – mit Schwerpunkten auf Schulen und der Finanzierung von Küchenkräften in Offenen Ganztagsschulen.

Projekt

Haushalt 2020–2023

Kategorien

Haushalt & FinanzenBildung

Schlagworte

HaushaltsplanungSchulfinanzierungMittagsverpflegung

Betroffene Gruppen

SchülerElternSteuerzahler

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Technische Details