Friedhofsgebühren der Stadt Aachen- Gebührenbedarfsberechnung 2020 -
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Sollen die Friedhofsgebühren in Aachen angepasst werden? Die Verwaltung prüft die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung für das kommende Jahr.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2020 zu beschließen.
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2020 zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses und des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2020.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Planzahlen ist auch für 2020 davon auszugehen, dass diese geeignet sind, mit dem aktuellen Gebührenniveau, die gebührenrelevanten Kosten weitestgehend zu decken.
Aus Sicht der Finanzsteuerung ist daher eine Gebührenerhöhung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2020 nicht erforderlich.
Dokument
Weitere Dokumente (1)
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KI-Analyse
Worum geht es?
Sollen die Friedhofsgebühren in Aachen angepasst werden? Die Verwaltung prüft die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung für das kommende Jahr.
Projekt
Friedhofsgebühren Aachen
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 18.2.2026