Vorlage·FB 20/0249/WP17·14. Januar 2020

Bestellung eines Schriftführers für den Finanzausschuss

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie wird die Protokollführung im Finanzausschuss geregelt? Die Stadt bestellt einen Schriftführer und eine Stellvertretung für die Niederschriften.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss bestellt als Schriftführer Herrn Andreas Clahsen (FB 20/100) und als seine StellvertreterinFrau Bianca Schröder (FB 20/100).

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 58 Abs. 7 GO NRW ist über die im Finanzausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die gemäß § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Finanzausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Die Verwaltung schlägt vor, mit Wirkung zum 14.01.2020 Herrn Andreas Clahsen (FB 20/100) und als seine Stellvertreterin Frau Bianca Schröder (FB 20/100) zu bestellen.


Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wie wird die Protokollführung im Finanzausschuss geregelt? Die Stadt bestellt einen Schriftführer und eine Stellvertretung für die Niederschriften.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AusschussorganisationNiederschriften

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
17.2.2026
Technische Details