Ausschreibung eines Grundstückes in Aachen-Walheim, Föhrenweg 5, zur Vergabe eines Erbbaurechtes mit der Auflage zur Errichtung von mindestens 8 öffentlich geförderten Wohnungen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Grundstück in Walheim soll neu bebaut werden – mit gefördertem Wohnraum für Familien. Wie lässt sich das Projekt umsetzen?
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vergabe eines Erbbaurechtes mit der Auflage, auf dem Grundstück in Aachen-Walheim, Föhrenweg 5, mindestens
8 öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten, auszuschreiben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen hat von der BIMA das bebaute FlurstückGemarkung Walheim, Flur 3, Nr. 2477,
erworben.
Das Grundstück ist derzeit mit einem alten Mehrfamilienhaus schlecht ausgenutzt und soll im Rahmen der Vergabe eines Erbbaurechtes zuerst freigelegt und anschließend neu bebaut werden.
Auf dem Flurstück können zwei Baukörper errichtet werden. In diesen zwei Baukörpern sind mindestens 8 öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten. Die Bindungsdauer des Mindestnutzungszeitraums beträgt gemäß § 13 Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG - 25 Jahre ab Bezugsfertigkeit. Die Wohnungen sind im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes – WoFG - und des WoBindG zu errichten. Die Gebäude sind innerhalb einer Frist zu errichten. Die Gebrauchsabnahmebescheinigungen der bezugsfertig erstellten Gebäude sind bis zum 01.11.2022 vorzulegen. Die Freilegung des Grundstückes ist durch den zukünftigen Erbbauberechtigten durchzuführen. Sie ist von ihm im Vorhinein mit einzurechnen und zu kalkulieren, da die Freilegung nur mit einem Festbetrag von 42.000,00 € von der Stadt Aachen erstattet wird. Diese Erstattung wird erst nach erfolgreicher bezugsfertiger Erstellung der Gebäude ausgezahlt. Werden 8 Wohnungen innerhalb der Frist bezugsfertig errichtet, so wird der von der BIMA zuvor gewährte Verbilligungsabschlag von jeweils 25.000,00 € pro Wohnung vertragsgemäß an den Erbbauberechtigten weitergegeben.
Der jährliche Erbbauzins beträgt 20.196,00 €. Dieses entspricht einem Erbbauzins von 3 % bei
300,00 € pro m² Grundstücksfläche (BRW = 280,00 € pro m²), bei einer Grundstücksgröße von
2.244 m². Die Laufzeit des Erbbaurechtes beträgt 99 Jahre. Der Erbbauzins wird während der Vertragslaufzeit erstmalig nach 10 Jahren angepasst. Danach zweimal nach jeweils 5 Jahren und ab dem 20. Jahr ist die Anpassung alle drei Jahre zu prüfen. Für die Anpassung des Erbbauzinses wird der Verbraucherpreisindex für Deutschland zugrunde gelegt.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Ausschreibung ist, dass von den teilnehmenden Unternehmen bzw. Personen mindestens drei öffentlich geförderte Mehrfamilienwohnhäuser innerhalb der letzten 10 Jahre errichtet wurden und auch besichtigt werden können. Diese Projekte sind schriftlich nachzuweisen.
Es wird vorgeschlagen, das Grundstück durch den Fachbereich Immobilienmanagement unter den vorgenannten Bedingungen ausschreiben zu lassen. Zur Bewertung der Angebote müssen die Interessenten eine detaillierte Beschreibung der zu errichtenden Gebäude und der zu errichtenden Freianlagen einreichen. Der Fachbereich Immobilienmanagement soll anschließend, unter Berücksichtigung und Bewertung der bei der Ausschreibung geforderten detaillierten Beschreibungen, eine Vorauswahl treffen und dem Ausschuss zur Entscheidung vorlegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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KI-Analyse
Worum geht es?
Ein Grundstück in Walheim soll neu bebaut werden – mit gefördertem Wohnraum für Familien. Wie lässt sich das Projekt umsetzen?
Projekt
Wohnungsbau Föhrenweg Walheim
Auch: Erbbaurecht Walheim, Wohnprojekt Föhrenweg
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
NeubauVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
Kornelimünster/WalheimModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Geändert
- 17.2.2026