Windkraftanlagen im Aachener Stadtgebiet - Vorstellung von potentiellen EntwicklungsstandortenTagesordnungsantrag CDU/SPD vom 23.01.2020
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wo könnten im Aachener Stadtgebiet neue Windkraftanlagen entstehen? Die Verwaltung stellt erste Überlegungen zu möglichen Standorten vor.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hatte sich in seiner Sitzung am 10.12.2019 mit den Ausführungen der Verwaltung zum Ratsantrag 510/17 "Repowering-Konzept für Windenergieanlagen im Norden der Stadt Aachen" befasst und die Verwaltung beauftragt „zeitnah ein Konzept u.a. auf Grundlage der in der Vorlage dargestellten harten und weichen Tabukriterien vorzulegen. Dabei soll dargestellt werden, welchen Spielraum die in der Vorlage genannten harten und weichen Kriterien bieten.“ In der Vorlage FB 61/1329/WP17 hatte die Verwaltung skizziert, welche Grundlagen für die Ermittlung der potentiellen Entwicklungsstandorte zunächst erarbeitet werden müssen. Insbesondere der sorgfältigen Ermittlung der planungsrechtlichen Einschätzung aller schutzwürdigen Nutzungen im Außenbereich kommt dabei eine besonders herausfordernde Rolle zu.
Potentielle Entwicklungsstandorte können aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Grundlagenarbeit zu dieser Sitzung noch nicht vorgelegt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, bis vor den Sommerferien erste Vorschläge für potentielle Entwicklungsstandorte vorzulegen.
Dokument
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KI-Analyse
Worum geht es?
Wo könnten im Aachener Stadtgebiet neue Windkraftanlagen entstehen? Die Verwaltung stellt erste Überlegungen zu möglichen Standorten vor.
Projekt
Windkraftstandorte Aachen
Auch: Repowering-Konzept
Strategien & Programme
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 17.2.2026