Vorlage·E 42/0132/WP17·27. Februar 2020

Antrag der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ Nr. 285/17 vom 02.07.2017 – Keine Fördergelder für linksextreme Organisationen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Es geht um die Frage, ob städtische Fördergelder an bestimmte Organisationen vergeben werden dürfen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung der Volkshochschule Aachen die Erläuterungen zum Antrag zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 285/17 der Allianz für Aachen gilt somit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Ziele und Förderbedingungen der „Partnerschaft für Demokratie“ in Aachen werden im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend festgelegt. Maßgeblich ist hier die „Leitlinie Förderbereich A“; sie ist im Internet verfügbar unter:

https://www.demokratie-leben.de/fileadmin/content/PDF-DOC-XLS/Leitlinien/1805_Foerderleitlinie_A_2018_final_barrierefrei.pdf

In Kapitel 4.1 („Allgemeine Fördergrundsätze“) und 4.2 („Zuwendungsempfänger“) der Leitlinie wird ausgeführt, welche Voraussetzungen Zuwendungsempfänger, auch die sogenannten Letztempfänger (gemeint sind insbesondere Träger von Einzelmaßnahmen, die in der Kommune durchgeführt werden), erfüllen müssen. Die Leitlinie wird seit Bestehen der „Partnerschaft für Demokratie“ stringent umgesetzt.

Es liegt nicht im Ermessen des Rates, die bundesweite Förderleitlinie per Beschluss eigenmächtig zu verändern. Insofern ist keine Zuständigkeit der Stadt Aachen hinsichtlich der Zielrichtung des Antrages gegeben.

Die Begründung der AfA Aachen ist zudem sachlich irreführend: Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) wird - und dies schon seit Jahren - weder im Verfassungsschutzbericht des Bundes noch in dem des Landes NRW aufgeführt. Der im Antrag der AfA zitierte Bericht des VS Baden-Württemberg aus dem Jahre 2011 ist veraltet; im aktuellen Bericht des VS BaWü wird die VVN-BdA nicht mehr gelistet. Lediglich Bayern bildet hier - als einziges unter den 16 Bundesländern - eine Ausnahme. Eine, zudem eventuell nicht mehr aktuelle, Einschätzung aus Bayern kann keine Entscheidungsgrundlage für Kommunen in NRW sein.

In Aachen ist die VVN-BdA eine tragende gesellschaftliche Gruppierungim Gedenken an die Reichspogromnacht ; alleine in diesem Jahr gab es 38 Veranstaltungen zum Thema in der StädteRegion Aachen, die von 34 Kooperationspartnern mitorganisiert und unterstützt wurden.Die VVN-BdA in Aachen hat in allen von ihr durch das Bundesprogramm geförderten Maßnahmen und Veranstaltungen sämtliche geforderten Kriterien erfüllt, so dass sie im Rahmen der „Partnerschaft für Demokratie“ durchgeführt werden konnten. Entgegen der Behauptung in der Begründung zum Antrag hat ein vermeintlicher „Verbund (sic!) der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ niemals Mittel im Rahmen der „Partnerschaft für Demokratie“ erhalten.

Der Antrag ist somit aus oben genannten formalen inhaltlichen Gründen zurückzuweisen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

entfällt

Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Es geht um die Frage, ob städtische Fördergelder an bestimmte Organisationen vergeben werden dürfen.

Projekt

Förderung Demokratieprojekte

Auch: Partnerschaft für Demokratie

Kategorien

Soziales & Integration

Schlagworte

DemokratieförderungExtremismuspräventionGedenkarbeit

Betroffene Gruppen

BürgerinitiativenVereine

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 42 - Volkshochschule
Geändert
17.2.2026
Technische Details