Vorlage·FB 20/0263/WP17·6. Mai 2020

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt gem. § 60 I GO NRW: Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Beschaffung von 2.500 Feldbetten sowie 160 Gitterboxen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die gemäß § 60 I GO NRW am 19.03.2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Beschaffung von 2.500 Feldbetten zur Schaffung von Betreuungs- und Behandlungskapazitäten und die damit einhergehende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 351.000 Euro. Zudem beschließt er die zusätzliche überplanmäßige Bereitstellung weiterer Mittel in Höhe von 20.500 Euro für die Beschaffung von 160 Gitterboxen mit Schlössern zur sicheren Lagerung und ordnungsgemäßen Transport der Feldbetten.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie war die kurzfristige Beschaffung von 2.500 Feldbetten zur Schaffung von Betreuungs- und Behandlungskapazitäten zwingend notwendig. Der Gesamtauftrag beläuft sich auf 350.157,50 Euro.

Siehe hierzu auch Anlage 1: Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gemäß § 60 I GO NRW vom 19.03.2020.

Eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 I GO NRW war erforderlich, um die rechtzeitige Lieferung und Vorhaltung von ausreichenden Feldbetten gewährleisten zu können. Im Wege dieser Dringlichkeitsentscheidung wurden bei PSP-Element 5-021503-900-00600-800-1 „Beschaffung von Gebrauchsgegenständen -J-“ und Kostenart 78320000 „Erwerb von Vermögensgegenständen bis zur Wertgrenze“ überplanmäßige Mittel in Höhe von 351.000 EUR bereitgestellt.

Die Dringlichkeitsentscheidung wurde am 19.03.2020 getroffen und wird hiermit dem Rat zur Genehmigung vorgelegt.

Aufgrund der Beschaffung der 2.500 Feldbetten ist zudem zur Lagerung und ordnungsgemäßen Transport die Beschaffung von160 Gitterboxen mit Schlössern notwendig. Hierfür sind weitere 20.500 € zur Verfügung gestellt worden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

5-021503-900-00600-800-1 „Beschaffung von Gebrauchsgegenständen -J-“
78320000 „Erwerb von Vermögensgegenständen bis zur Wertgrenze“

1-021503-900-2 „Abwehr von Großschadenereignissen“

57110040 „Afa auf geringwertige Wirtschaftsgüter“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

5.000

376.500

235.000

235.000

0

0

Ergebnis

5.000

376.500

235.000

235.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 371.500

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

5.000

376.500

235.000

235.000

0

0

Ergebnis

5.000

376.500

235.000

235.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 371.500

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Die Deckung der investiven Auszahlung erfolgt aus dem PSP-Element 5-021503-900-00600-800-1 „Beschaffung von Gebrauchsgegenständen -J-“, Kostenart 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen bis zur Wertgrenze“.

Die Deckung der Abschreibung (Kto. 57110040) erfolgt aus der ertragswirksamen Auflösung des Sonderpostens, resultierend aus der Inanspruchnahme (Passivierung) der Allgemeinen Investitionspauschale.

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

DringlichkeitsentscheidungHaushalt

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
23.2.2026
Technische Details