Vorlage·FB 36/0448/WP17·13. Mai 2020

Sachstandsbericht Straßenbegleitgrün und Blühstreifen/ Blühwiesen RichterichAntrag der SPD-Bezirksfraktion Richterich vom 23.06.17 (Antrag Nr. 42)Antrag der SPD-Bezirksfraktion Richterich vom 11.03.19 (Antrag Nr. 81)Antrag der SPD-Bezirksfraktion Richterich vom 19.01.20 (Antrag Nr. 113)

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Blühstreifen und Straßenbegleitgrün in Richterich sollen aufgewertet werden. Welche Flächen eignen sich dafür?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterichnimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anträge

Die SPD-Bezirksfraktion Richterich hat mit dem Antrag vom 23.06.17 die Verwaltung beauftragt, den Baumbestand und sonstigen Pflanzenbestand entlang der Straßen im Stadtbezirk Aachen-Richterich zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Ergänzung des Straßenbegleitgrüns aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang wird laut dem Antrag insbesondere auf die Straßen Roemonder Straße, Horbacher Straße, Vetchauer Weg, Banker-Feld-Straße, Berensberger Straße, Schloss-Schönau-Straße und Schönauer Allee verwiesen.

Zusätzlich zu dem Antrag hat die SPD-Bezirksfraktion Richterich mit dem Antrag vom 11.03.19 die Verwaltung beauftragt, die Anpflanzung neuer Blühstreifen und Blühwiesen im Bezirk Aachen-Richterich weiter voranzutreiben und die Gewinnung von Patenschaften bzw. Kooperationen zu diesem Zweck zu betreiben.

In dem Antrag vom 19.01.20 beantragt die SPD-Bezirksfraktion Richterich einen Sachstandsbericht zu dem Thema Straßenbegleitgrün, Ersatzpflanzung und Grünpflege zur Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 25.03.20.

Leere Baumstandorte

Aktuell wird eine Kartierung der leeren Baumstandorte und Auswertung der Daten durch den Fachbereich Umwelt und den Aachener Stadtbetrieb im gesamten Stadtgebiet vorgenommen. Neben einer kartographischen Darstellung werden alle leeren Baumstandorte nach der Eignung hinsichtlich des Aufwandes zur Wiederbepflanzung kategorisiert. Aus der Aufnahme der Baumstandorte wird sich ablesen lassen, in welcher Straße umfangreiche Tiefbaumaßnahmen zur Vorbereitung der Baumstandorte notwendig sein werden und wo die Standorte für eine direkte Nachpflanzung geeignet sind.

Bäume in der Unterhaltung des Aachener Stadtbetriebes werden in einem Intervall von neun Monaten einer Baumregelkontrolle unterzogen, bei der alle notwendigen Maßnahmen zur Verkehrssicherung erfasst und im Anschluss durchgeführt werden. Ein signifikanter Rückstand in der Baumpflege liegt nicht vor.

Eine Vorstellung der Ergebnisse für den Bezirk Richterich ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 24. Juni 2020 vorgesehen. Zuvor erfolgt eine stadtweite Darstellung im AUK.

Unterpflanzung und Flächenbegrünungen

Im Stadtbezirk Richterich sind in den im Antrag Nr. 42 benannten Straßen unterschiedliche strauchartige Unterpflanzungen von Straßenbäumen und Flächenbegrünungen zu finden. Durch Überalterung und partiellen Ausfall kommt es innerhalb der Straßenzüge bisweilen zu einem inhomogenen Erscheinungsbild. Eine Nachpflanzung von Kleinsträuchern unter eingewachsenen Straßenbäumen ist aus fachlicher Sicht jedoch nicht sinnvoll, da die Standortbedingungen durch fehlendes Licht, eine schlechte Wasserversorgung und den starken Wurzeldruck der Straßenbäume und benachbarter Altsträucher als sehr problematisch eingestuft werden.

Als Alternative zu bodendeckenden Sträuchern bietet sich die Einsaat von Blühwiesenmit vorwiegend heimischen blühenden Kräutern und Gräsern an.

Für die Entwicklung solcher Flächen, die im gesamten Stadtgebiet und auch im Bezirk Richterich bereits praktiziert wird (Grünenthaler Straße, Roemonder Straße, Schloss-Schönau-Park) müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, um die gewünschte Vegetationsstruktur zu erreichen. Dazu gehört beispielsweise, dass die Flächen möglichst nicht betreten und auch nicht als Hundeauslauf benutzt werden. Sonnige Standorte sind besonders im Hinblick auf die Förderung von Insekten von Vorteil. Um die Pflege mit entsprechendem Gerät effizient durchführen zu können, sollten die Flächen möglichst großflächig und zusammenhängend sein.

Vor diesem Hintergrund können im Bezirk Richterich u.a. die nachfolgenden Bereiche als geeignet für Blüh- bzw. Langgraswiesen angesehen werden:

  • Berensberger Straße (geplante Umsetzung März 2020)
  • Grünanlage Kaletzbenden
  • Grünfläche Ecke Schönauer Allee, Parkstraße

Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Blühwiesen wird vom Fachbereich Umwelt und vom Aachner Stadtbetrieb in Form von Faltblättern und Informationsveranstaltungen betrieben.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

7 Straßen

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Dokument

Sammeldokument öffentlich1.6 MB
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Blühstreifen und Straßenbegleitgrün in Richterich sollen aufgewertet werden. Welche Flächen eignen sich dafür?

Projekt

Grünflächen Richterich

Kategorien

GrünflächenUmwelt & Natur

Schlagworte

BlühwiesenStraßenbegleitgrünInsektenschutzBaumpflanzung

Betroffene Gruppen

Anwohner RichterichNaturinteressierte

Handlungstyp

Sanierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Richterich

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
17.2.2026
Technische Details