Vorlage·FB 45/0738/WP17·30. April 2020

Beschluss über die Kommunale Klassenrichtzahl und die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse an der GGS Am Haarbach und der GGS Am Lousberg im Schuljahr 2020/2021

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt Aachen legt fest, wie viele Eingangsklassen an den Grundschulen im kommenden Schuljahr gebildet werden und reagiert auf steigende Anmeldezahlen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 120 zu bildende Eingangsklassen und damit einhergehend die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse jeweils an der GGS Am Haarbach und der GGS Am Lousberg im Schuljahr 2020/2021.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 6a der Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW muss der Schulträger vor Aufnahme der Schulneulinge an den Grundschulen die Anzahl der Eingangsklassen je Grundschule und die Anzahl der Schulplätze in diesen Klassen festlegen.

Die Anzahl der innerhalb der Kommune insgesamt zu bildenden Eingangsklassen darf eine Höchstzahl (= Kommunale Klassenrichtzahl) nicht überschreiten. Für das Schuljahr 2020/2021 hat die Verwaltung aufgrund der durch die Rechtsverordnung vorgegebenen Berechnungsmethode in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine Höchstzahl von 124 Klassen ermittelt, die grundsätzlich gebildet werden dürfen.

Bei der Klassenbildung sind pädagogische Gesichtspunkte wie Gemeinsames Lernen, sozialräumliche Bedingungen, schulorganisatorische oder bauliche Gründe zu berücksichtigen

Unter Berücksichtigung der genannten Gesichtspunkte sollen an den städtischen Grundschulen im kommenden Schuljahr 2020/2021 120 Klassen gebildet werden. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen nicht in jedem Fall mit der festgelegten Zügigkeit korrespondiert.

Die GGS Am Haarbach soll aufgrund der durchgeführten Berechnung und nach Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht eine zusätzliche Eingangsklasse und somit 3 Eingangsklassen bilden.

Der Schulleiter der GGS Am Haarbach hat seine Bereitschaft zur Aufnahme der zusätzlich zu bildenden Eingangsklasse erklärt.

Zudem beantragt die Schulleitung der GGS Am Lousberg mit Schreiben vom 02.03.2020 die Einrichtung einer dritten Eingangsklasse zum Schuljahr 2020/2021. Die derzeit angemeldeten 67 Kinder haben die GGS Am Lousberg als Anspruchsschule, die räumlichen Bedarfe stehen laut Aussage der Schulleitung und Einschätzung der Fachverwaltung zur Verfügung.

Zunächst wurde seitens der Verwaltung einvernehmlich mit der Schulaufsicht signalisiert, eine zusätzliche Eingangsklasse nicht mitzutragen.

Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erfolgten seitens des Schulträgers gemeinsam mit der Schulaufsicht daher intensive Bemühungen, die Eltern der für die Schule am Lousberg angemeldeten Kinder auf die freien Kapazitäten in der Annaschule hinzuweisen. Hierzu wurden durch und mit dieSchulleitungen intensive Gespräche geführt. Ebenfalls haben beide Schulleitungen zu einem gemeinsamen Elternabend eingeladen, um die Eltern über das pädagogische Konzept, die OGS-Betreuung und die räumliche Situation der Annaschule zu informieren. Trotz dieser Maßnahmen hat sich die Zahl der an der Annaschule angemeldeten Kinder nicht wesentlich erhöht und die Schule wird in Abstimmung mit der Schulaufsichtdeshalb zum neuen Schuljahr nur eine Eingangsklasse bilden können. Gleichzeitig wird dem Antrag der GGS am Lousberg auf Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse in Abstimmung mit der Schulaufsicht stattgegeben. Sie wird zum kommenden Schuljahr 2020/2021 daher 3 Eingangsklassen bilden.

Die Schulleitungen der Schulen, die nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen können, werden die Eltern entsprechend beraten und auf alternative Grundschulen verweisen.

In der Anlage ist eine Übersicht über die erforderlichen Eingangsklassen der einzelnen Grundschulen beigefügt.

Nach Beschluss des Schulausschusses über die Klassenbildung kann seitens der Schulleitung eine Aufnahmezusage an die Eltern der angemeldeten Kinder in den jeweiligen Grundschulen erfolgen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Worum geht es?

Die Stadt Aachen legt fest, wie viele Eingangsklassen an den Grundschulen im kommenden Schuljahr gebildet werden und reagiert auf steigende Anmeldezahlen.

Projekt

Klassenbildung Grundschulen 2020/2021

Auch: Kommunale Klassenrichtzahl

Strategien & Programme

Schulentwicklungsplan

Kategorien

Bildung

Schlagworte

SchulorganisationEingangsklassenSchulplatzvergabe

Betroffene Gruppen

ElternSchulkinderLehrkräfte

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
17.2.2026
Technische Details