Vorlage·FB 36/0452/WP17·9. Juni 2020

Verwendung von Ersatzgeld

Inhalt

Beratungsfolge

Kenntnisnahme
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Naturschutz braucht Geld – doch wie wird es sinnvoll eingesetzt? Die Stadt Aachen nutzt Ersatzgelder für Landschaftspflege, Artenschutz und soziale Projekte.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Inkrafttreten des neuen LNatSchG NRW am 25. November 2016 haben sich die Bestimmungen zur Erfassung des Ersatzgeldes geändert.

Neu ist, dass gem. § 31 (4) LNatschG NRW das Ersatzgeld nunmehr innerhalb von vier Jahren durch die untere Naturschutzbehörde in ihrem Bereich zweckentsprechend einzusetzen ist, sofern nicht fachliche Gründe entgegenstehen. Zudem haben die unteren Naturschutzbehörden Listen über die geplante Verwendung der Ersatzgelder aufzustellen und diese Listen dem Naturschutzbeirat vorzustellen.

Für 2020 ist folgende Verwendung der Ersatzgelder geplant:

Landschaftsschutz mit Projektträger

Zur strukturellen Aufwertung und Verbesserung der naturräumlichen Situation auf verschiedenen schutzwürdigen Flächen im Aachener Stadtgebiet werden Landschaftspflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen eines öffentlichen Auftrages für soziale und besondere Dienstleistungen durchgeführt. In Kooperation mit einem Beschäftigungsträger werden sog. „Arbeitstrupps“, bestehend aus Langzeitarbeitslosen und auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbaren Personen, für gärtnerische Tätigkeiten im Bereich der Grünflächenpflege sowie des Natur- und Landschaftsschutzes eingesetzt.

Von diesen Kooperationsprojekten profitieren beide Seiten: Die Stadt kann damit Arbeiten (insbes. händig auszuführende Tätigkeiten), die über das normale Maß hinausgehen und ggf. aus wirtschaftlichen Gründen ansonsten nicht durchgeführt würden, umsetzen und damit eine höhere Qualität bei Grünpflege und Naturschutz gewährleisten. Den eingesetzten Personen wird die Chance auf eine geregelte Tätigkeit und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gegeben. Ohne die Begleitung durch einen qualifizierten Beschäftigungsträger, der die intensive soziale Betreuung und Begleitung der beschäftigten Personen übernimmt, wäre eine Umsetzung kaum möglich.

Die Maßnahme wurde für die Jahre 2020 - 2021 ausgeschrieben und neu vergeben.

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt zu 50% aus Ersatzgeld und zu 50% aus städtischen Mitteln. Dies entspricht in etwa dem Verhältnis der Arbeiten für aufwertende Maßnahmen (Bsp. Maßnahmen zur Bekämpfung von Neophyten im Rahmen des gesamtstädtischen Konzeptes, entbuschen, entkusseln, Instandsetzungsschnitte an Obst- und Kopfbäumen, Anlegung/Erweiterung von Obstwiesen, Herstellung und Anbringen von Nisthilfen etc. = Ersatzgeld) zu reinen Unterhaltungsmaßnahmen (Müll einsammeln, jährliche Pflegearbeiten etc. = städtische Mittel). Dieses Jahr werden voraussichtlich50.000,-- € über Ersatzgeld abgerechnet werden können.

Aufwertende Naturschutzmaßnahmen

In den Vorjahren wurden Kopfbaumschnitt und –pflegemaßnahmen und die Anlage von Streuobstwiesen und Heckenplanzungen gefördert und über Ersatzgeld abgerechnet. Bei entsprechendem Bedarf erfolgt wieder eine Finanzierung über Ersatzgeld.

Im Stadtbezirk Laurensberg wird eine großen Naturschutzmaßnahme mit einem Betrag von ca. 33.000,-- €. gefördert. Auf einer Fläche von ca. 4,5 ha entsteht eine große Streuobstwiese mit rund 80 Obstbäumen und verschiedenen Solitärbäumen.

Städtischer Anteil an der Finanzierungder Biologischen Station

Die Biologischen Stationen in NRW, im vorliegenden Fall die NABU-Naturschutzstation, erhalten zur Unterstützung für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Landeszuwendungen und städtische Zuwendungen. Der städtische Anteil an der Finanzierung der biologischen Station kann in einer Höhe von bis zu 20% aus den in dem jeweiligen Vorjahr vereinnahmten Ersatzgeldern finanziert werden. In diesem Jahr können voraussichtlich 27.000,-- € über Ersatzgeld abgerechnet werden.

Städtischer Anteil im Rahmen der Förderung nach den Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)

Bei Maßnahmen, die nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderrichtlinien Naturschutz - FöNa) gefördert werden, können Ersatzgelder für den kommunalen Eigenanteil verwendet werden.

Die Heckenbeihilfe der Stadt Aachen wird über die v.g. Zuschussmaßnahme finanziert. Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes erhalten für die fachgerechte Pflege von Kastenhecken nach dem Förderprogramm „Heckenbeihilfe“ Zuwendungen. Die Hecken tragen zur Erhaltung der kulturhistorischen und landschaftsprägenden Elemente bei und üben zudem eine wichtige Funktion im Biotopverbund aus.

Die tatsächlichen Kosten können erst nach Abrechnung der Zuschussmaßnahme ermittelt werden, der über das Ersatzgeld abzurechnende Anteil wird voraussichtlich ca. 5.000,-- € betragen.

Für die Zahlung von Entschädigungen im Rahmen der Umsetzung des Landschaftsplanes aus Verträgen, die vor Inkrafttretens der Kulturlandschaftsprogramme der Kreise und kreisfreien Städte abgeschlossen wurden, kann der städtische Anteil in Höhe von ca. 1.800,-- € über Ersatzgeld abgerechnet werden.


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Worum geht es?

Naturschutz braucht Geld – doch wie wird es sinnvoll eingesetzt? Die Stadt Aachen nutzt Ersatzgelder für Landschaftspflege, Artenschutz und soziale Projekte.

Projekt

Verwendung von Ersatzgeld

Auch: Ersatzgeldverwendung, Naturschutzförderung

Kategorien

Umwelt & NaturSoziales & Integration

Schlagworte

LandschaftspflegeArbeitsmarktintegrationBiotopschutzStreuobstwiesen

Betroffene Gruppen

LangzeitarbeitsloseLandwirteNaturschützer

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
17.2.2026
Technische Details