Vorlage·FB 45/0765/WP17·9. Juni 2020

Anpassung der Leistungsvereinbarung zum 01.01.2020 für den Bereich der Vormundschaften/Pflegschaften - Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Stadt e.V.

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt passt die finanzielle Unterstützung für einen Träger an, der Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige übernimmt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Er beschließt die Zuschusserhöhung in Höhe von 3 %.


Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Stadt e.V. stellte mit Schreiben vom 01.08.2019 einen Antrag zur Anpassung der Leistungsvereinbarung für den Bereich der Vormundschaften / Pflegschaften. (Anlage 1) Der Leistungsvereinbarung liegt eine mit dem Träger detailliert erarbeitete Leistungsbeschreibung zu Grunde. Die Arbeiterwohlfahrt führt nach entsprechender Übertragung durch das Familiengericht Aachen für Minderjährige die Vormundschaft / Pflegschaft im Sinne des Mündels aus.

Wie aus dem Schreiben zu entnehmen ist, beträgt der städtische Zuschuss für das oben genannte Arbeitsfeld 68.436,00 Euro. Bedingt durch die tariflichen Vergütungsanpassungen im Jahr 2020 beantragt der Träger eine entsprechende Erhöhung des Zuschusses um 3 %.

Der Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt, Herr Kalkan,macht in einer aktuellen Mail darauf aufmerksam, dass der oben beschriebene Antrag nicht Gegenstand der Haushaltberatungen für 2020 ff. war.

Auf Grund dessen bittet er nunmehr den im August 2019 gestellten Antrag entsprechend zu prüfen und zu berücksichtigen.

  1. Vorschlag der Verwaltung

Wie aus der beiliegenden Übersicht „Beschlüsse zu den Haushaltsberatungen 2020 ff. –KJA“

(Anlage 2) der Verwaltung hervor geht, wurden die Anträge der Träger nach rechnerischer und fachlich-inhaltlicher Prüfung durch den KJA entsprechend genehmigt.

Nach Prüfung des vorliegenden Antrages der Arbeiterwohlfahrt wird diesem vollumfänglich entsprochen.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.053,08 Euro stehen unter dem PSK „Vormundschaften – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ für die Haushaltsjahre 2020 ff. zur Verfügung.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

1) 4-060301-904-4, SK 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1)326.400

326.400

979.200

979.200

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-326.400

-326.400

-979.200

-979.200

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Dokument

Sammeldokument öffentlich2.8 MB
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Stadt passt die finanzielle Unterstützung für einen Träger an, der Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige übernimmt.

Projekt

Vormundschafts- und Pflegschaftsfinanzierung

Kategorien

Soziales & Integration

Schlagworte

JugendhilfeFinanzierungSozialarbeit

Betroffene Gruppen

MinderjährigePflegeelternSozialarbeiter

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
17.2.2026
Technische Details