Vorlage·E 26/0194/WP17·16. Juni 2020

Wirtschaftsplan 2020 des Gebäudemanagements der Stadt Aachen - angepasst an den Haushaltsplan 2020 -

Inhalt

Beratungsfolge

Kenntnisnahme
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Wirtschaftsplan des städtischen Gebäudemanagements wird an den Haushaltsplan angepasst und zeigt die finanzielle Entwicklung der Immobilienbewirtschaftung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den an den beschlossenen Haushalt 2020 der Stadt Aachen angepassten Wirtschaftsplan 2020 des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Wirtschaftsplan 2020

Gebäudemanagement

der Stadt Aachen

- angepasst an den Haushaltsplan 2020 -

Vorbemerkungen

Der Wirtschaftsplan 2020 wurde - mit Ausnahme des Investitionsbereichs - vom Betriebsausschuss am 26.11.2019 beraten und am 11.12.2019 vom Rat der Stadt beschlossen.

Im Bereich der Investitionen basierte dieser Wirtschaftsplan auf dem Haushaltsplanentwurf 2020 und stand unter dem Vorbehalt, dass die Ergebnisse der politischen Beratungen abschließend eingearbeitet werden.

Die sich auf der Basis des abschließend politisch beschlossenen Haushaltsplans für 2020ergebenden Auswirkungen wurden in den Wirtschaftsplan Gebäudemanagement eingearbeitet, der nachfolgend in Gänze abschließend dargestellt wird.

A) Entwicklung von Transferzahlungen und maßgeblicher Kennzahlen

Entwicklung der Transfer - Zahlungen des Haushalts an den Betrieb (in Euro)

2019 (Plan)

2020 (Plan)

2021 (Plan)

2022 (Plan)

2023 (Plan)

45.307.400

45.042.700

45.265.700

45.739.200

46.185.600

Die Transfer-Zahlung an den Betrieb setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen:

-

Erstattung von Zinsaufwand für Investitionen (Gesellschafterdarlehen)

-

Erstattung des gesamtstädtischen Aufwands für den Betrieb (Verwaltungskosten)

-

Erstattung der Gebäude - Abschreibung (in Teilen)

-

jährliche Einmalzahlung („Zuschuss“) zur Abdeckung der nicht durch unmittelbare interne oder externe Erträge erstatteten gebäudewirtschaftlichen Kosten

Die Transfer-Zahlung ist in ihrer Summe von verschiedenen Faktoren (z.B. Investitionshöhe, Entwicklung des Zinsniveaus,aber auch von Flächenveränderungen, Zunahme von Dienstleistungen für die Stadt und Preis- und Tarifsteigerungen) abhängig. Diese sind größtenteils nicht vom Betrieb zu beeinflussen. Vom Betrieb beeinflussbar ist die wirtschaftliche Wahrnehmungder ihm übertragenen Aufgaben.

Entwicklung der EK-Quote in Prozent (ohne Sonderposten)

2017 (Ist)

2018 (Ist)

2019 (Plan)

2020 (Plan)

2021 (Plan)

2022 (Plan)

2023(Plan)

25,1

23,0

20,5

19,0

17,5

16,0

14,5

Laut Beschluss des Finanzausschusses vom 26.02.2008 soll das Rücklagenkapital nicht unter 15 % der Bilanzsumme sinken. Die wird voraussichtlich in 2023 der Fall sein.

Entwicklung der EK-Quote in Prozent (einschließlich Sonderposten)

2017 (Ist)

2018 (Ist)

2019(Plan)

2020 (Plan)

2021 (Plan)

2022 (Plan)

2023(Plan)

42,9

40,8

38,5

37,0

35,0

33,5

32,5

Die Sonderposten sind der Stadt Aachen überwiegend ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt worden, so dass sie de facto wie Eigenkapital zu werten sind.

Entwicklung der durch den E 26 zu betreuenden Flächen (BGF / m2)

2019(Plan)

2020(Plan)

2021(Plan)

2022(Plan)

2023(Plan)

1.280.767

1.281.802

1.281.802

1.281.802

1.281.802

Davon Anmietungen:

98.775

98.375

In die Planung ab 2020 wurden lediglich die Flächen aufgenommen, die aufgrund des städtischen Investitionsprogramms und / oder absehbarer Veränderungen (z.B. politische Beschlüsse) verbindlich planbar sind.Eine darüber hinausgehende Prognose ab 2021, insbesondere auch für den Bereich der Anmietungen,wurde aufgrund der damit verbundenen Planungsunsicherheit nicht getroffen.

In der Regel sind zusätzliche Anmietungen durch die Fachbereiche („Bedarfsträger“) einzuplanen und werden dem Betrieb erstattet, so dass dies zumindest für die Sachaufwendungenim Wirtschaftsplan einen neutralen Vorgang darstellt.

Auswirkungen hat die extreme Zunahme der Serviceleistungen jedoch auf den erforderlichen Personaleinsatz (siehe dazu die nachfolgende Tabelle Entwicklung der Serviceleistungen für die Stadt Aachen und die Erläuterungen zur Stellenübersicht).

Entwicklung der Serviceleistungen für die Stadt Aachen in Euro

2017(Ist)

2018(Ist)

2019(Plan)

2020 (Plan)

2021(Plan)

2022(Plan)

2023(Plan)

9.921.900

9.847.700

9.987.700

10.488.000

10.554.000

10.620.000

10.687.000

Die sprunghafte und erhebliche Erhöhung ist insbesondere auf den Bereich der Anmietungen für den FB 56 zurückzuführen.

Entwicklung des umzusetzenden Investitionsvolumens in Euro

2017

2018

2019(Plan)

2020(Plan)

2021(Plan)

2022(Plan)

2023(Plan)

20.834.100

28.391.000

15.389.300

15.498.500

18.461.200

12.482.500

12.439.900

Incl.

Zuweisungen

26.931.900

39.922.600

24.699.600

17.347.200*

24.409.100*

18.915.100*

15.939.400*

*Werte ohne Neues Kurhaus (Dienstleistung für den E 88)

B) Detaillierte Erläuterungen zur Wirtschaftsplanung 2020

Erläuterungen zum Erfolgsplan 2020(Anlage 1)

Der im Rahmen der mittelfristigen Planung 2019 für das Wirtschaftsjahr 2020 ausgewiesene operative Verlust in Höhe von - 559.500 Euro verringert sich auf - 359.200Euro.

Die Ertragsstruktur ist im Wesentlichen durch die sog. Einmalzahlung („Zuschuss“) an den Betrieb geprägt, der zur Abdeckung der nicht durch unmittelbare interne oder externe Erträge erstatteten gebäudewirtschaftlichen Kosten dient.

In 2020 ergibt sich ein operativer Verlust, da die Einmalzahlung des Haushalts an den Betrieb von 2019 auf 2020 nicht erhöht wird, sich jedoch Preissteigerungen und höhere Aufwendungenunweigerlich ergeben. Dieser Verlust verringert sich leichtim Vergleich zur Prognose aus der mittelfristigen Planung, da sich auch Ertragserhöhungen und Preissenkungen für 2020 ergeben.

Das nachfolgende Diagramm zeigt die Ertragsstruktur in 2020

Die Ertragsstruktur ist im Wesentlichen von der sog. Einmalzahlung geprägt. Wird diese nicht an steigende Aufwendungen angepasst, ergeben sich – neben den Verlusten aus nicht erstatteter Abschreibung – Verluste auch im operativen Bereich.

Das nachfolgende Diagramm zeigt die Aufwandsstruktur in 2020:

Im Bereich der betrieblichen Aufwendungen ergeben sich Veränderungen/Erhöhungen zum Vorjahr im Wesentlichen durch höhere Aufwendungen für:

-Serviceleistungen

-Personalausgaben aufgrund von Tarifsteigerungen

-Strom

-Instandhaltung

Den größten Kostenblock stellen die Kapitalkosten (Zinsen und Afa) mit insgesamt rd. 30,8 % dar, gefolgt von den Bewirtschaftungsausgaben (Energie, Grundbesitzabgaben, Reinigung etc.) mit rd.

23,4 %.

Die Erstattung der Gebäudeabschreibung der Stadt an den Betrieb wurde ab 2016 von € 1.500.000,- auf € 3.000.000,- erhöht; somit verringerte sich das negative Jahresergebnis aus nicht erstatteter Abschreibung in Folgejahren um diese Erhöhung. Der planmäßige Verlust aus nicht erstatteter Abschreibung unter Berücksichtigung der Sonderposten ergibt sich für 2020 in Höhe von rd. 12,4 Mio. Euro.

Erläuterungen zum Vermögensplan 2020(Anlage 2)

Der Vermögensplan wurde an den Haushaltsplan für 2020angepasst.

Laut Haushaltsplan 2020 sind insgesamt rd. 17,4 Mio. Euro (einschließlich Zuweisungen/Investitionszuschüsse) neue Haushaltsmittel durch den Betrieb zu verarbeiten.

In Dienstleistung für den Eurogress sind darüber hinaus weitere 9 Mio. Euro für das Neue Kurhaus umzusetzen.

Zusammen mit den Mitteln aus bereits laufenden Vorhaben aus Vorjahren ist somit auch in 2020 ein erheblicher Investitionsumfang gegeben.

Erläuterungen zum Investitionsprogramm 2020 (Anlage 3)

Das Investitionsprogramm wurde an den Haushaltsplan 2020 angepasst.

2019

2020

2021

2022

2023

15.389.300

15.498.500

18.461.200

12.482.500

12.439.900

Incl. Zuweisungen:

24.699.600*

17.347.200*

24.409.100*

18.915.100*

15.939.400*

* Werte ohne Neues Kurhaus (Dienstleistung für den E 88)

Erläuterung zur Mittelfristigen Ergebnisplanung 2020 – 2023(Anlage 4)

Folgende Annahmen/Steigerungen wurden der Planung zugrunde gelegt:

- 1,5 %Sachausgaben

- 1,0 %Personal

- 3,0 %Heizkosten

Bei den Transferzahlungen aus dem Haushalt an den Wirtschaftsplan wurden die Werte aus der Haushaltsplanung des Finanzdezernates übernommen.

Ab 2016 wurde in der mittelfristigen Ergebnisplanung der Abschreibungssatz erhöht. Die Erstattung in Höhe von 1,5 Mio. Euro wurde auf 3,0 Mio. Euro per anno aufgestockt. Aus Sicht der Betriebsleitung stellt eine Anpassung des Abschreibungsersatzes eine sinnvolle und werterhaltende Maßnahme dar.

Wichtig aus Sicht der Betriebsleitung ist zudem, dass alle laufenden und zahlungswirksamen betrieblichen Aufwendungen dem Betrieb regelmäßig erstattet werden. Dies ist für den Wirtschaftsplan 2020 nicht der Fall, da die Einmalzahlung nicht erhöht wird.

Auch in den Jahren ab 2021 entstehen laut derzeitigem Kenntnisstand im operativen Bereich weitere Verluste. Diese resultieren ebenfalls aus der Differenz von prognostizierten Aufwendungen einerseits und der nicht vorgesehenen Zahlungen/Erhöhungen der Einmalzahlung an den Betrieb aus dem städtischen Haushalt andererseits.

Die steigenden Aufwendungen ergeben sich jedoch durch Preis- und Tarifsteigerungen, Flächen-veränderungen und erhöhten Serviceleistungen für die Stadt.

Im Bereich der Personalkosten wurde in Anlehnung an die Haushaltsplanung in Folgejahren von einer Tarifsteigerung von 1 % ausgegangen. Nach den Erfahrungen der Vorjahre ist dies nicht auskömmlich (2014: 3%, 2015: 2,4%, 2016: 2,4%, 2017: 2,35 %, 2018: 2,85 %). Ein Stellenabbau bei unverändertem bzw. tendenziell steigendem Aufgabenspektrum ist aus Sicht der Betriebsleitung nicht realistisch.

In den kommenden Jahren sollen die insgesamt vorgehaltenen Flächen auch weiterhin kritisch hinterfragt werden. Dies ist nur möglich im Zusammenspiel mit den Bedarfsträgern, der Verwaltungsleitung und der Politik. Die mittelfristigen Auswirkungen dieser Bestrebungen auf die Aufwendungen und somit die erforderliche Einmalzahlung bleiben abzuwarten und können derzeit nicht seriös eingeschätzt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine Aufgabe von nicht benötigten Flächen durch zusätzlichen Bedarf in den Bereichen Kindertagesbetreuung, Schulen und Unterbringung von Flüchtlingen kompensiert bzw. übertroffen werden wird.

Erläuterungen zur Finanzplanung 2020(Anlage 5)

Die Finanzplanung 2020 basiert auf dem Haushaltsplan 2020. Die Drittmittel bzw. Zuweisungen basieren auf qualifizierten Schätzungen. Änderungen können sich – auch in Abhängigkeit von der Disposition im städtischen Haushalt – in erheblichem Umfang ergeben.

Mittelfristige Finanzplanung 2020 - 2023(Anlage 6)

Die Mittelfristige Finanzplanung basiert auf dem Haushaltsplan 2020.

Stellenübersicht2020(Anlage 7)

In der Stellenübersicht 2020 sind insgesamt 188 Vollzeitstellen enthalten. Im Vergleich zum Vorjahr ist somit eine zusätzliche Stelle enthalten, die im Rahmen der Digitalisierung der städtischen Eingangspost erforderlich wird.

Durch die Fachverwaltung wurden in Vorjahren Wirtschaftlichkeitsvorteile durch Eigenerledigung insbesondere in folgenden Bereichen aufgezeigt:

-Schulisches und nicht-schulisches Reparaturprogramm (Instandhaltung)

-Projektmanagement (insbesondere Projektsteuerung)

-Mitwirkung Bedarfsklärung („Leistungsphase 0“)

und eine schnellstmögliche Umstellung vorgeschlagen.

Das Projektmanagement konnte bereits in Vorjahren maßgeblich verstärkt werden, allerdings kommen auch immer wieder neue und nichtgeplante Aufgaben (aktuell z.B. Niederlegung Parkhaus Büchel) hinzu.

Die bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2018 und 2019beschlossenen zusätzlichen Stellen, u.a. im Bereich der sog. Reparaturprogramme, konnten in einem ersten Schritt besetzt werden, zahlreiche Personalvakanzen, Reduzierung von Stunden und krankheitsbedingte Ausfallzeiten reduzierten jedoch die vorhandenen Kapazitäten erheblich. Dazu kam ein deutlicher Aufgabenanstiegauch im konsumtiven Bereich im Rahmen der zahlreichen Förderungen, beispielsweise aus „Guter Schule 2020“.

Insbesondere im Bereich der technischen Gewerke sind auch weiterhin Fremdvergaben erforderlich, da sich die Gewinnung von Fachpersonal insbesondere aufgrund der Vergütungsstrukturim Öffentlichen Dienst seit Jahren als ausgesprochen problematisch erweist. Hier werden seit geraumer Zeit neue Wege und Konzepte zur Gewinnung und Bindung von Fachingenieuren entwickelt.

Die Personalbemessung und die Refinanzierungsüberlegungen im Bereich Mitwirkung bei der Bedarfsklärung („Leistungsphase 0“) sindnoch nicht abgeschlossen und sollen zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht werden. Fest steht jedoch, dass „Projekte am Anfang gewonnen werden“ und in keiner anderen Phase des Bauvorhabens Kosten- und Wirtschaftlichkeit so stark beeinflusst werden können (auf die Berichterstattung im Rahmen der Beantwortung des Ratsantrags 166/17 sei verwiesen).

Im Bereich von Neu-, Um- und Erweiterungsbau werden aus den bereits dargelegten Gründen (derzeit u.a. die erforderliche Infrastruktur nicht vorhanden, Fachkräftemangel) nach wie vor sämtliche Planungsleistungen der HOAI extern vergeben.

Die aktualisierte Personalbemessung für 2020 konnte bis zum Zeitpunkt der Einbringung der Wirtschaftsplanung noch nicht abgeschlossen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Betriebsleitung davon aus, dass sich kein Mehrbedarf ergibt. Sofern sich andere Erkenntnisse ergeben, erfolgt eine unterjährige Information.

Der Stand der nicht besetzten Stellen kann voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2019 erheblich reduziert werden, so dass sich für das Wirtschaftsjahr 2020 nach derzeitigem Kenntnisstand eine solide Kapazitätsgrundlage ergibt.

Kennzahl Personalintensität Gebäudemanagement in Prozent

2017

2018

2019

(Plan)

2020

(Plan)

2021 (Plan)

2022 (Plan)

2023

(Plan)

14,85

14,29

15,69

15,77

15,72

15,69

15,66

Haushalt

18,58

19,98

20,19

21,10

21,23

21,16

21,10

Prognose Entwicklung Stellenübersicht

Nach aktuellem Kenntnisstand ergeben sich - unter der Prämisse, dass sich keine weiteren Aufgaben- / Flächenzuwächse und keine anderen Erkenntnisse aus der Aktualisierung der Personalbemessung ergeben - in Folgejahren folgende Stellenkontingente:

2019

2020

2021

2022

2023

187

188

195,5

195,5

195,5

Kapitalflussrechnung (Anlage 8)

In Vorjahren wurde diese Rechnung lediglich retrospektive im jeweiligen Jahresabschluss erstellt.

Auf Wunsch des Finanzdezernates wird seit 2018 eine prospektive Rechnung auf der Basis des vorgegebenen gesamtstädtischen Musters erstellt. Diese dient der besseren Übersicht über den Finanzmittelabfluss und somit zur Unterstützung der städtischen Liquiditätsplanung.

Der aktuelle Stand der Sonderkasse deutet darauf hin, dass sich am Jahresende 2020 wie im Vorjahr ein positiver Finanzmittelbestand ergeben wird.

Gemäß Vereinbarung mit dem Finanzdezernat wurde die Erhöhung der Tilgungsleistung des Gründungsdarlehens ab Wirtschaftsjahr 2020 von 1,5 Mio. Euro auf 3,0 Mio. Euro in der Kapitalflussrechnung zum angepassten Wirtschaftsplan 2020 berücksichtigt.

Deckblatt zum Wirtschaftsplan (Anlage 9)

Das Deckblatt wurde an den Wirtschaftsplan 2020 angepasst.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Projekt: Wirtschaftsplan Gebäudemanagement

Zum Projekt

Der Wirtschaftsplan 2025 des Gebäudemanagements der Stadt Aachen sieht Transferzahlungen von 54,7 Mio. Euro und ein Investitionsvolumen von 40,3 Mio. Euro vor. Es wird ein operativer Verlust von 1,6 Mio. Euro erwartet.

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Haushalt & FinanzenMaßnahme geplant23. Apr. 2013 – 5. Feb. 202515 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Der Wirtschaftsplan des städtischen Gebäudemanagements wird an den Haushaltsplan angepasst und zeigt die finanzielle Entwicklung der Immobilienbewirtschaftung.

Projekt

Wirtschaftsplan Gebäudemanagement

Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

ImmobilienFinanzplanungBetriebswirtschaft

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
17.2.2026
Technische Details