Vorlage·B 03/0168/WP17·26. August 2020

Beauftragungen der Regionetz/Stawag für Arbeiten an der öffentl. Beleuchtung und an Kanalanschlussleitungenhier: Einbindung des Fachbereiches Rechnungsprüfung und der Fraktionen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Sollen Vergaben an städtische Tochterunternehmen ohne Prüfung durch die Rechnungsprüfung möglich sein? Ein Vorschlag zur Vereinfachung von Auftragsvergaben.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, abweichend von der bestehenden Zuständigkeitsordnung sowie der Rechnungsprüfungsordnung auf die Beteiligung des Rechnungsprüfungsamts und der Fraktionen zur vergaberechtlichen Auftragserteilung zu verzichten, wenn die Regionetz/Stawag mit Arbeiten an der Straßenbeleuchtung und an Kanalanschlussleitungen in einer Höhe von bis zu 50.000€ netto beauftragt werden soll.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 8 (1) der Rechnungsprüfungsordnung für den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Aachen sind beabsichtigte Vergaben nach VOB und Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) dem Fachbereich Rechnungsprüfung anzuzeigen, damit dieser diese Vergaben prüfen kann. Im Anschluss an die Prüfung sind die Fraktionen gemäß Zuständigkeitsordnung über das Prüfungsergebnis zu informieren um Einspruch erheben zu können, ehe eine Auftragserteilung durch die beauftragende Dienststelle erfolgen kann.

Die Anzeigeverpflichtung beim Rechnungsprüfungsamt dient der Überwachung der Einhaltung der Vergabegrundsätze und zur Vermeidung von Korruption. Die Einbindung der Fraktionen in anstehende Vergaben wird durch Fraktionsinformation gewährleistet.

Aktuell gelten bezüglich der Vorlagepflicht folgende Wertgrenzen (netto)

Fachbereich Rechnungsprüfung Fraktionen

VOB

freihändig

12.000 €

15.000 €

beschränkt

150.000 €

Öffentlich

220.000 €

EU-weit

alle

Der FB 61 vergibt regelmäßig Aufträge an die Regionetz GmbH bzw. an die Stawag; insbesondere zur Ertüchtigung oder Ergänzung von Straßenbeleuchtungsanlagen aber auch zur Inspektion von Hausanschlussleitungen im Vorfeld einer anstehenden Straßenbaumaßnahme.
Diese beiden Leistungen können nur von der Regionetz bzw. Stawag erbracht werden: zum einen schloss die Stadt für ihr Kanalnetz einen Betriebsführungsvertrag mit der Stawag, zum anderen hat die Stadt die Beleuchtung an die Stawag verkauft, woraufhin diese die öffentliche Beleuchtung nun nach städtischen Vorgaben betreibt und unterhält. Es besteht keine Möglichkeit, Dritte mit Arbeiten an der Straßenbeleuchtung oder an Kanalanschlussleitungen zu beauftragen.

Weiteres Vorgehen - Vorschlag der Verwaltung

Zur Vereinfachung des Verwaltungshandelns schlägt die Verwaltung nun vor, dass – abweichend von der bestehenden Zuständigkeitsordnung sowie der Rechnungsprüfungsordnung – auf die Beteiligung des Rechnungsprüfungsamts und der Fraktionen zur vergaberechtlichen Auftragserteilung zu verzichten, wenn die Regionetz/Stawag mit Arbeiten an der Straßenbeleuchtung und an Kanalanschlussleitungen in einer Höhe von bis zu 50.000€ netto beauftragt werden soll. Vergaben oberhalb dieses Betrages werden weiterhin entsprechend der Zuständigkeitsordnung sowie der Rechnungsprüfungsordnung dem RPA angezeigt und an die Fraktionen zur Erhebung von Einsprüchen weitergeleitet.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Keine

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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Sollen Vergaben an städtische Tochterunternehmen ohne Prüfung durch die Rechnungsprüfung möglich sein? Ein Vorschlag zur Vereinfachung von Auftragsvergaben.

Projekt

Vergabeverfahren öffentliche Beleuchtung und Kanalanschlüsse

Auch: Regionetz Beauftragungen, Stawag Vergaben

Kategorien

RatsbetriebWirtschaft

Schlagworte

VergaberechtKorruptionspräventionDienstleistungsverträge

Betroffene Gruppen

GewerbetreibendeStadtverwaltung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
17.2.2026
Technische Details