Beschluss über eine Veränderungssperre für das Grundstück Antoniusstraße 30, Gemarkung Aachen, Flur 83, Flurstück 1459, im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Inhalt
Erläuterungen
Wie soll das Quartier um die Antoniusstraße zukünftig aussehen? Eine Veränderungssperre soll die Planungsziele für dieses Innenstadtareal sichern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 1459, Flur 83, Gemarkung Aachen, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 1459, Flur 83, Gemarkung Aachen, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 1459, Flur 83, Gemarkung Aachen im Stadtbezirk Aachen- Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage
Der erste Aufstellungsbeschluss für den nördlichen Bereich ohne Parkhaus wurde am 01.12.2005 gefasst mit dem Ziel der „Aufwertung und der Steuerung von Vergnügungsstätten, Spielhallen und Bordellnutzung“. Gleichzeitig liefen die Planungen zum Abriss des Parkhauses und zur Neubebauung an.
Der Aufstellungsbeschluss vom 28.02.2013 ergänzte den o.g. Aufstellungsbeschluss um das Ziel, die Realisierung einer Kerngebietsnutzung im gesamten Plangebiet zu ermöglichen und Vergnügungsstätten in diesem Bereich auszuschließen. Mit Beschluss vom 05.12.2013 (FB61/1018/WP16) wurde als geänderte städtebauliche Zielsetzung die städtebauliche Aufwertung und Realisierung einer Kerngebietsnutzung mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde die Konzentration der vorhandenen Bordelle in einem Laufhaus favorisiert.
2015 wurde der städtebauliche Wettbewerb „Altstadtquartier Büchel“ ausgelobt. Zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses wurde die städtebauliche Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses am 25.02.2016 (FB61/0358/WP17) konkretisiert und 2017 eine frühzeitige Beteiligung im Bebauungsplanverfahren auf dieser Grundlage durchgeführt (FB61/0673/WP17).
Nach Rückzug der Hauptinvestoren aus dem Projekt 2019 wurden das Parkhaus sowie weitere Grundstücke von der Stadt Aachen bzw. der neu gegründeten Stadtentwicklungsgesellschaft erworben. Eine neue Projektstruktur unter Federführung der Stadt entstand.
Am 11.07.2019 wurde im Planungsausschuss ein Überblick über den Stand der Planungen gegeben und gleichzeitig die Wiederaufnahme der vorbereitenden Untersuchungen im Bereich Antoniusstraße / Mefferdatisstraße beschlossen (FB61/1239/WP17). Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen soll die Grundlage für die Entscheidung über die Anwendung des Sanierungsrechtes bilden, insbesondere über den Erlass einer Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB.
Am 09.01.2020 wurde das Projekt Altstadtquartier Büchel im Planungsausschuss öffentlich vorgestellt. Zum einen wurden die städtebaulichen Ziele des Innenstadtkonzeptes dort bestätigt:
-städtebauliche Neuordnung des Viertels
-Neubebauung des Parkhausgrundstücks und seiner Umgebung mit einer Mischnutzung
-Ausweitung der Fußgängerbereiche in der Altstadt
-flächenmäßige Reduzierung der Prostitutionsnutzung
Zum anderen wurden die Themen „Wissen“, „Wohnen“ und „Wiese“ als beispielhafte, imagestärkende Planungsbausteine vorgestellt. Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Entwicklung des Altstadtquartiers Büchel in der vorgestellten Form weiterzuführen.
In gleicher Sitzung soll unter dem Tagesordnungspunkt - Bebauungsplan Antoniusstraße / Mefferdatisstraße - ein Beschluss über die Neufassung der städtebaulichen Zielsetzung der Planung gefasst werden (FB 61/1500/WP17).
Das Grundstück Antoniusstraße 30 befindet sich im räumlichen Geltungsbereich jedes der vorstehend dargestellten Beschlüsse.
- Anlass für den Erlass der Veränderungssperre
Im Oktober 2019 wurde für das Gebäude Antoniusstraße 30 ein Antrag auf Legalisierung einer ohne entsprechende Genehmigung ausgeübten Bordellnutzung gestellt. Der Antrag wurde bis zum 24.01.2021 zurückgestellt.
Der Zeitraum der Zurückstellung reicht nicht aus, um einen Bebauungsplan oder eine Sanierungssatzung zu beschließen und den Antrag auf dieser Grundlage zu bescheiden. Die Planungsprozesse und die Umsetzung in Planungsrecht in diesem sehr heterogenen Altstadtquartier mit seinen sehr unterschiedlichen Belangen und Interessenslagen werden komplex und zeitaufwendig sein.
Somit soll begleitend zum Bebauungsplanverfahren eine Veränderungssperre für das Grundstück Antoniusstraße 30 beschlossen werden. Mit dieser Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten Ziele durch eine Genehmigung nicht wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht werden.
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung der Ziele des Bebauungsplanverfahrens den Erlass einer Veränderungssperre.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
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Projekt: Altstadtquartier Antoniusstraße
Zum ProjektDie Stadt Aachen leitet vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch ein, um die zukünftige Nutzung des Altstadtquartiers Antoniusstraße zu klären. Hintergrund ist die Unwirksamkeit der bisherigen Sanierungssatzung und des Bebauungsplans durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster.
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Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Altstadtquartier Büchel: Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch - EinleitungsbeschlussFB 61/0912/WP18 · 20. Juni 2024
- Altstadtquartier Büchel – Beschluss Zielvariante und weiteres VorgehenDez III/0008/WP18 · 5. Mai 2022
- Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -hier: Beschluss über die erneute öffentliche AuslegungFB 61/0261/WP18 · 2. Dez. 2021
- Bebauungsplan -Antoniusstraße/Mefferdatisstraße-;hier: Neufassung der städtebaulichen ZielsetzungFB 61/1500/WP17 · 26. Aug. 2020
KI-Analyse
Worum geht es?
Wie soll das Quartier um die Antoniusstraße zukünftig aussehen? Eine Veränderungssperre soll die Planungsziele für dieses Innenstadtareal sichern.
Projekt
Altstadtquartier Antoniusstraße
Auch: Bebauungsplan Antoniusstraße, Sanierungsgebiet Antoniusstraße
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026