Bebauungsplan Nr. 981 - Goffartstraße/Bergische Gasse - hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein neues Quartier entsteht: Der Bebauungsplan für die Goffartstraße und Bergische Gasse soll städtebauliche Ziele und den Erhalt eines Baudenkmals sichern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 981 – Goffartstraße/ Bergische Gasse - zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 981 –Goffartstraße/Bergische Gasse- für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Bergischen Gasse, Goffartstraße, Rehmannstraße und der Bismarckstraßegemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB 61/1131/WP16 – Aufstellungsbeschluss (Teilbereich)
FB 61/0596/WP17 – Programmberatung
FB 61/1331/WP17 – Aufstellungsbeschluss (Ergänzungsbereich) und Offenlagebeschluss
FB 61/1492/WP17 – Empfehlung zum Satzungsbeschluss
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
- Aufstellungsbeschluss
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-Bewahrung der Authentizität und nachhaltiger Erhalt des Baudenkmals Hochbunker
-Sicherung der kulturellen Nutzung als Veranstaltungsort und Proberaum für Musikgruppen
die Aufstellung des Bebauungsplanes – Goffartstraße / Bergische Gasse – beschlossen.
- Programmberatung
Im Rahmen der Programmberatung wurde die Verwaltung am 12.01.2017 durch den Planungsausschuss beauftragt, für das Gebiet zwischen Bergischer Gasse, Goffartstraße, Rehmannstraße und der Bismarckstraße einen Bebauungsplan zu erarbeiten und hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte schloss sich am 08.02.2017 diesem Beschluss aus bezirklicher Sicht an.
- Veränderungssperre
Am 20.09.2017 beschloss der Rat der Stadt zur Sicherung eines Zeitfensters zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens und zur rechtssicheren Ablehnung einer den Zielen der Bauleitplanung entgegenstehenden Bauvoranfrage den Erlass einer Veränderungssperre, deren Geltungsdauer durch einen weiteren Ratsbeschluss am 19.06.2019 verlängert wurde. Die Veränderungssperre läuft am 19.10.2020 aus.
- Ergänzung des Geltungsbereichs und Offenlagebeschluss
Ein für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens benötigtes Schallimmissionsschutzgutachten liegt erst seit 24.10.2019 vor. Da jedoch die zur Verfügung stehenden Zeitkorridore der Veränderungssperren bereits nahezu ausgeschöpft waren, wurde den zuständigen Gremien vorgeschlagen, aus zeitlichen Erwägungen auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 u. 4 Abs. 1 BauGB) zu verzichten und die Bauleitplanung unmittelbar gem. §§ 3 u. 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklungnach § 13a BauGB handelt, konnten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens angewendet und von dem frühzeitigen Beteiligungsverfahrenabgesehen werden.
Zudem war bei der intensiven Ermittlung der Plangrundlagen und Konkretisierung der Planungszieledeutlich geworden, dass es nicht ausreicht, den Bebauungsplan auf das Gebiet des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses zu beschränken. Aus städtebaulichen Gründen wurde daher vorgeschlagen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans auf das gesamte Quartier auszudehnen.
Der Planungsausschuss hat diesem Verwaltungsvorschlag folgend am 19.12.2019 eine ergänzende Aufstellung zur Erweiterung des Geltungsbereichs gem. § 2 Abs.1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 981 gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 18.12.2019 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
- Öffentliche Auslegung und der Beteiligung der Behörden
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fand in der Zeit vom 03.02.2020 bis einschließlich 06.03.2020 statt. Parallel wurden 19 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird sich in ihrer Sitzung am 19.08.2020 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigen, der Planungsausschuss wird am 20.08.2020 darüber beraten. Die Beratungsergebnisse werden in der Ratssitzung mitgeteilt.
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 981 –Goffartstraße/Bergische Gasse – in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
4 Straßen
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Dokument
Weitere Dokumente (3)
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KI-Analyse
Worum geht es?
Ein neues Quartier entsteht: Der Bebauungsplan für die Goffartstraße und Bergische Gasse soll städtebauliche Ziele und den Erhalt eines Baudenkmals sichern.
Projekt
Goffartstraße/Bergische Gasse
Auch: Bebauungsplan Nr. 981, Hochbunker Goffartstraße
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 17.2.2026