Vorlage·FB 52/0149/WP17·17. September 2020

Förderung vereinseigener Baumaßnahmen- Zuschuss zur Sanierung des Startturms und Streckenausbaus

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Aachener Sportverein erhält Zuschüsse für die Sanierung seines Bikeparks, um die Sicherheit und Attraktivität für Mitglieder zu erhöhen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Sanierungsmaßnahmen an und beschließt, dem Verein Geländefahrrad Aachen e.V. für die Sanierung des Startturms und den Ausbau der Strecken einen städtischen Zuschuss in Höhe von5.000 € zur Verfügung zu stellen.

In Vertretung

(Schwier)

Beigeordnete

Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Verein Geländefahrrad Aachen e.V. (GFAC) weist seit 2013 kontinuierlich steigende Mitgliederzahlen auf, welche sich von 388 Mitgliedern auf 955 Mitglieder im Jahr 2019 erhöht haben. Davon sind über 100 Mitglieder Kinder und Jugendliche, was verdeutlicht, dass der Verein somit auch einen wichtigen Beitrag im Bereich des Kinder- und Jugendsportangebots leistet.

Weiterhin erfüllt der Verein die Allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien:

Gefördert werden Aachener Sportvereine, die

  • durch Eintragung in das Vereinsregister rechtsfähig sind,
  • mindestens seit einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sind oder die bisherige Arbeit mehrerer, seit mindestens einem Jahr eingetragener Sportvereine nahtlos fortsetzen oder Aufgaben von langjährigen Sportvereinen im Zuge einer Fusion, Verschmelzung übernehmen,
  • laut Vereinsregister ihren Sitz in Aachen haben,
  • als Vereinszweck in den Zielen ihrer Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart festgelegt haben
  • vom Finanzamt für Körperschaften als gemeinnützig anerkannt sind,
  • mindestens 25 aktive Mitglieder haben,
  • mehr als 50 Prozent oder mindestens 1.000 Mitglieder mit Hauptwohnsitz in Aachen haben
  • einem dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen angegliederten Fachverband und dem Stadtsportbund Aachen angehören,
  • nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes Menschen aufgrund von Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität nicht benachteiligen.

Der Betrieb des Bikeparks durch den Verein Geländefahrrad Aachen e.V. wurde durch Genehmigungsbescheid des Fachbereichs Umwelt der Stadt Aachen vom 13.12.2016 bis zum 31.12.2025 genehmigt.

Mit Antrag vom 11.05.2020 beantragt der Verein Geländefahrrad Aachen e.V. eine Förderung der Sportinfrastruktur in Form der Sanierung des Startturms und des Streckenausbaus im Bikepark am Dreiländereck.

Der Startturm des Bikeparks stellt das zentrale Startsegment für nahezu alle Strecken dar und dient zur Erreichung höherer Geschwindigkeiten. Eine Sanierung des gesamten Startturms ist notwendig, da das Holz des Startturms an einer Vielzahl von Stellen mit der Zeit marode geworden ist und damit ein Risiko für die Sicherheit einhergeht. Die Sanierung umfasst den Austausch der maroden Balken, der Trägerkonstruktion sowie der Deckbretter. Durch das Ersetzen der Holzstufen durch bereits gekaufte Gitterroststufen aus Metall und die Anbringung von Drahtgeflecht auf der Fahrbahn, wird das Risiko für die Sicherheit der Mitglieder ausgeräumt.

Der Ausbau der Strecken ist ebenfalls notwendig, um die Attraktivität des Vereins weiter zu steigern und das Angebot für die stetig steigende Mitgliederanzahl zu verbessern und den Übungsbetrieb auszubauen. Geplant sind vier Strecken: Schanz (Sprung Linie), North-Shore (Klenkes und Waldschrat), Wurzeltor (Klappergasse) und Step-Up (Korkenzieher).

Die beantragten Sanierungsmaßnahmen wurden mit der unteren Naturschutzbehörde, der Bodenschutzbehörde und dem Gemeindeforstamt abgestimmt und von den Fachämtern genehmigt.

Die Gesamtkosten für diese Sanierungsmaßnahmen betragen laut Finanzierungsplan des Vereins 17.665,48 €. Im konsumtiven Bereich stehen beim Produkt 4-080202-912-1, Sachkonto 73180000 insgesamt 20.000,00 € für Zuschüsse zur Sanierung zur Verfügung.

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können für die Sanierung vereinseigener Sportstätten Zuschüsse von bis zu 30 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden.

Bei einem Zuschuss in Höhe von 30% würde sich ein Betrag in Höhe von 5299,64 € ergeben. Da das Pachtverhältnis weitere 5 Jahre beträgt, richtet sich die Zuschusshöhe nach Abschnitt III Nr. 2.1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen und beträgt somit 5.000 €.

Mit Schreiben vom 04. Mai 2020 hat der Verein den vorzeitigen Baubeginn beantragt, dieser wurde am 25.05.2020 genehmigt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

20.000 €

20.000 €

60.000 €

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Worum geht es?

Ein Aachener Sportverein erhält Zuschüsse für die Sanierung seines Bikeparks, um die Sicherheit und Attraktivität für Mitglieder zu erhöhen.

Projekt

Sanierung Bikepark Dreiländereck

Auch: Bikepark Aachen, GFAC

Strategien & Programme

Sportförderrichtlinien Aachen

Kategorien

Sport

Schlagworte

VereinssportSportinfrastrukturFörderung

Betroffene Gruppen

KinderJugendlicheSportler

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
17.2.2026
Technische Details