Förderung vereinseigener Baumaßnahmen- Zuschuss zur Sanierung des Vereinsheims an der vereinseigenen Tennisanlage
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Tennisverein in Oberforstbach saniert sein Vereinsheim – die Stadt unterstützt die Maßnahme mit einem Zuschuss.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Sanierungsmaßnahmen an und beschließt, dem Verein DJK Sportgemeinschaft Nütheim-Schleckheim e.V. für die Sanierung des Vereinsheims an der vereinseigenen Tennisanlage einen städtischen Zuschuss in Höhe von
3.042,65 € zur Verfügung zu stellen.
In Vertretung
(Schwier)
Beigeordnete
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Verein DJK Sportgemeinschaft Nütheim-Schleckheim e.V.weist seit dem Jahr 2015 bis Anfang 2020 konstante Mitgliederzahlen auf, welche sich zwischen 245 und 272 Mitgliedern bewegen.
Der Verein plant (nach der Corona-Pandemie) in Kooperation mit der Grundschule Oberforstbach im Rahmen einer Tennis-AG Kindertraining und in den Ferien Jugendturniere bzw. Ferienlager anzubieten.
Der Verein erfüllt die Allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien:
Gefördert werden Aachener Sportvereine, die
- durch Eintragung in das Vereinsregister rechtsfähig sind,
- mindestens seit einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sind oder die bisherige Arbeit mehrerer, seit mindestens einem Jahr eingetragener Sportvereine nahtlos fortsetzen oder Aufgaben von langjährigen Sportvereinen im Zuge einer Fusion, Verschmelzung übernehmen,
- laut Vereinsregister ihren Sitz in Aachen haben,
- als Vereinszweck in den Zielen ihrer Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart festgelegt haben
- vom Finanzamt für Körperschaften als gemeinnützig anerkannt sind,
- mindestens 25 aktive Mitglieder haben,
- mehr als 50 Prozent oder mindestens 1.000 Mitglieder mit Hauptwohnsitz in Aachen haben
- einem dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen angegliederten Fachverband und dem Stadtsportbund Aachen angehören,
- nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes Menschen aufgrund von Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität nicht benachteiligen.
Der Pachtvertrag für die vereinseigenen Sportanlage an der Tannenallee in Aachen-Oberforstbach wurde im Mai dieses Jahres um weitere fünf Jahre bis 2025 verlängert.
Mit Antrag vom 25.01.2020 und dem ergänzenden Antrag vom 14.07.2020 beantragt der Verein DJK Sportgemeinschaft Nütheim-Schleckheim e.V. einen Zuschuss zur Sanierung des Vereinsheims an der vereinseigenen Sportanlage.
Die Warmwasseraufbereitung für die Duschanlagen und der Verteilerschrank mussten erneuert werden. Zur Verhinderung eines erneuten Zufrierens und Platzens der Wasserleitungen im Winter wurden neue Rohrleitungen im Bereich des Dachbodens verlegt, damit diese durch ein Gefälle zum Winter hin leichter entleert werden können.
Außerdem wurden das Holz der Außenverkleidung sowie die Fensterläden, die Fassade und die Eingangstüre repariert.
Zusätzlich fielen Reparaturen am Dach, der Dachrinnen und eines Fallrohres an.
Um die Kosten gering zu halten, wurden viele Arbeiten von den Vereinsmitgliedern durchgeführt.
Der Fachbereich Gebäudemanagement hat nach fachlicher Überprüfung schriftlich bestätigt, dass sowohl die Gesamtkosten als auch die angesetzten Eigenleistungen angemessen sind.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim am 11.05.2020 wurde dem Verein ein Zuschuss aus bezirklichen Fördermitteln in Höhe von 5.000,00 € bewilligt.
Zusätzlich hat der Verein durch Crowdfunding über die Aachener Bank eG Spenden in Höhe von 1.520,00 € sammeln können.
Die Anschaffung des vom Verein beantragten WLAN-Routers ist nicht förderungsfähig.
Daher betragen die förderungsfähigen, anerkannten Gesamtkosten für diese Sanierungsmaßnahmen 10.142,17 €. Im konsumtiven Bereich stehen beim Produkt 4-080202-912-1, Sachkonto 73180000 insgesamt 20.000,00 € für Zuschüsse zur Sanierung zur Verfügung.
Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können für die Sanierung vereinseigener Sportstätten Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden.
Bei einem Zuschuss in Höhe von 30% würde sich ein Betrag in Höhe 3.042,65 € ergeben.
Mit Schreiben vom 25. Januar 2020 hat der Verein den vorzeitigen Baubeginn beantragt, welcher am 30.01.2020 genehmigt wurde.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 20.000 € | 20.000 € | 60.000 € | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ | Deckung ist gegeben/ | ||||||
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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KI-Analyse
Worum geht es?
Ein Tennisverein in Oberforstbach saniert sein Vereinsheim – die Stadt unterstützt die Maßnahme mit einem Zuschuss.
Projekt
Sanierung Vereinsheim DJK Nütheim-Schleckheim
Auch: DJK Sportgemeinschaft Nütheim-Schleckheim
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
Kornelimünster/WalheimModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 17.2.2026