Coronaerleichterungen bei Pacht- und Erbpachtzahlungen eingetragener Vereine
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Vereine in Aachen sollen durch temporäre Erleichterungen bei Pacht- und Erbpachtzahlungen finanziell entlastet werden, um ihr Engagement während der Pandemie zu sichern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die eingetragenen Vereine, die ein Pachtverhältnis mit der Stadt Aachen haben, von der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses bzw. der Zahlung der Pacht für die Zeit vom 1.3.2020 bis 31.12.2020 zu befreien und die jeweiligen Zahlungen, begrenzt durch dieHöhe der nachgewiesenen pandemiebedingten Schäden, auf Antrag zu erlassen. Der Erlass kann auch für bereits für den entsprechenden Zeitraum geleistete Pacht- bzw. Erbbauzinszahlungen beantragt werden. Im Antrag sind die pandemiebedingten Schäden detailliert und nachvollziehbar nachzuweisen sowie mit eidesstaatlicher Versicherung darzulegen, ob und ggf. in welcher Höhe zur Kompensation der pandemiebedingten Schäden andere Fördermittel aus öffentlichen Haushalten beantragt oder gewährt wurden. Soweit Stiftungsflächen betroffen sind, gilt diese Regelung ebenfalls entsprechend. Miet- und Pachtausfälle sind aus dem städtischen Haushalt dem Stiftungsvermögen zu erstatten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die eingetragenen Vereine engagieren sich in vielfältiger Weise auf kulturellem, sozialem, mildtätigen, sportlichem und ökologischem Gebiet in herausragender Weise für das Allgemeinwohl. Durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben diese für das Leben in unserer Stadt wichtigen Initiativen zum Teil erhebliche finanzielle Belastungen zu tragen. Um städtischerseits das Weiterbestehen des unverzichtbaren Engagements der eingetragenen Vereine zu gewährleisten, erscheint ein vorübergehender Erlass der Pachtzahlungen bzw. Erbbauzinszahlungen für einen begrenzten Zeitraum angemessen zu sein.
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Vereine in Aachen sollen durch temporäre Erleichterungen bei Pacht- und Erbpachtzahlungen finanziell entlastet werden, um ihr Engagement während der Pandemie zu sichern.
Projekt
Pandemiehilfe für Vereine
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 17.2.2026