Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportplatzanlage Monschauer Straße
Inhalt
Erläuterungen
Der Kunstrasen auf dem Sportplatz Monschauer Straße ist in die Jahre gekommen und muss erneuert werden.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Er empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportplatzanlage Monschauer Straße zu beschließen.
2. Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Sie beschließt die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportplatzanlage Monschauer Straße.
In Vertretung
(Schwier)
Beigeordnete
Erläuterungen
Erläuterungen:
Kunstrasenbeläge auf Sportplätzen haben nach Angaben der Herstellerfirmen eine beschränkte Lebensdauer von etwa 12 bis maximal 15 Jahren. Dabei ist der Zeitpunkt einer Sanierung von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie z.B. Nutzungshäufigkeit, Nutzerverhalten, Pflege, Umwelteinflüsse usw.
Im Haushaltsplan der Stadt Aachen sind daher seit 2017 vorsorglich pro Jahr Mittel für die Sanierung eines Kunstrasenspielfeldes eingeplant, wohl wissend, dass teilweise zwei bis drei Kunstrasenplätze in der Vergangenheit pro Jahr gebaut wurden. Inzwischen verfügt Aachen über insgesamt
20 städtische Fußballspielfelder in Kunstrasen. Davon wurden in den letzten Jahren bereits3Spielfelder in Kunstrasen saniert und derzeit wird auf 2 weiterenSpielfeldern der Kunstrasen erneuert.
Durch Vertreter des Fachbereichs Umwelt, des Aachener Stadtbetriebes und des Fachbereichs Sport sind die städtischen Kunstrasenspielfelder besichtigt worden, die in den Jahren 2006 bis 2009 erstellt wurden und bei denen bisher noch kein Austausch des Rasenbelags durchgeführt wurde. Im Vorfeld war abgeklärt worden, dass die jüngeren Kunstrasenspielfelder keine Mängel aufweisen, die eine Sanierung erforderlich machen.
Es hat sich gezeigt, dass der Kunstrasen auf der Sportplatzanlage Monschauer Straße sanierungsbedürftig ist.
Der Kunstrasenplatz Monschauer Straße wurde 2009 fertiggestellt.
Er wird durch den Sport Club Grün-Weiß Lichtenbusch e.V. genutzt. Der Verein hatte in derZeit, seit er über einen Kunstrasen verfügt,zeitweise 12 – 13 Mannschaften im Spielbetrieb. In der Saison 2019/20 waren allerdings nur 8 Mannschaften im Spielbetrieb gemeldet. Insgesamt gesehen ist jedoch eine intensive Nutzung des Kunstrasenplatzes seit 2009 erfolgt.
Im Rahmen der Pflege- und Unterhaltungsarbeiten wurden in den letzten Jahren immer wieder durch die Sportplatzpflegekolonne Ausbesserungsarbeiten am Kunstrasenbelag durchgeführt, die jedoch im normalen Bereich lagen wie z.B. Elf-Meter-Punkte, Torraum usw..
Der Kunstrasenplatz weist inzwischen insbesondere in den11-m-Räumen sowie in der Platzmitte einen erhöhten Faserverlust auf. Daherwerden kleinere kahle Stellen mit Granulat und Sand verstärkt aufgefüllt, damit die Bespielbarkeit des Kunstrasens weiterhin gegeben ist.
Aufgrund des erhöhten Faserverlustes wird die reguläre Pflege des Kunstrasens inzwischen eingeschränkt und den jeweils aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Da auch nach den inzwischen vorliegenden Erfahrungen von anderen Kunstrasenplätzen der Zustand des Kunstrasens sich bei einem solchen Zustand schnell weiter verschlechtert, ist eine Sanierung in der nächsten spielfreien Zeit in 2021 erforderlich.
Der Kunstrasenplatz auf der Sportplatzanlage Monschauer Straße hat eine Spielfeldgröße von
70x105 m zuzüglich Sicherheitsbereiche. Unter Berücksichtigung der Gesamtfläche von 8.175 qm werden die Sanierungskosten auf insgesamt rd. 235.000 € bis 240.000 € geschätzt.
Anstelle der bisherigen Sand/Granulat-Füllung wird der Kunstrasen eine Sand/Kork-Füllung erhalten.
Es ist vorgesehen, die Ausschreibung für die Sanierung in diesem Jahr durchzuführen, so dass die Arbeiten in der spielfreien Zeit im Sommer 2021 erfolgen können.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen beim PSP 5-08102-900-00200-900-3 Sachkonto 78310000 zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
PSP 5-080102-900-00200-900-3 SK 78310000 | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 255.000 | 565.423,04* | 780.000 | 780.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -255.000 | -565.432,04 | -780.000 | -780.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegebenDeckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden * in dem fortgeschriebenen Ansatz 2020 ist eine Ermächtigungsübertragung in Höhe von 310.423,04 € aus dem Haushaltsjahr 2019 enthalten. Hiervon erfolgt die Sanierung der Kunstrasenspielfelder auf den Sportplatzanlagen Siegelallee und Josef-Glockner Stadion Aachen-Hörn. Die Maßnahmen werden im Herbst 2020 abgeschlossen sein. Die im Rahmen der Ermächtigungsübertragung bereitgestellten Mittel werden für diese beiden Maßnahmen in Anspruch genommen werden. | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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Worum geht es?
Der Kunstrasen auf dem Sportplatz Monschauer Straße ist in die Jahre gekommen und muss erneuert werden.
Projekt
Sanierung Kunstrasen Monschauer Straße
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Handlungstyp
SanierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 17.2.2026