Vorlage·FB 01/0725/WP17·4. November 2020

Festlegung der Zahl der zu wählenden ehrenamtlichen Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie viele Stellvertreter soll die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister haben? Der Rat legt die Anzahl der ehrenamtlichen Vertreter fest.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt, ____ ehrenamtliche Stellvertreter*innender Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters zu wählen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach § 67 der GO NW wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters. Sie vertreten die/den Oberbürgermeister*in bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.

Zunächst ist es erforderlich, dass die Zahl der Stellvertreter*innen durch den Rat festgelegt wird.


Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wie viele Stellvertreter soll die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister haben? Der Rat legt die Anzahl der ehrenamtlichen Vertreter fest.

Projekt

Stellvertreter Oberbürgermeister

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

EhrenamtRepräsentationRatsorganisation

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
17.2.2026
Technische Details