Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie werden die neu gewählten Stellvertreter der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in ihr Amt eingeführt? Die Stadt Aachen regelt die feierliche Verpflichtung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach erfolgter Wahl werden die ehrenamtlichen Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters durch die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet
(§ 67 Abs. 3 GO NW).
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird ebenfalls in der Weise vollzogen, dass die Bürgermeister*innen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe.“
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Wie werden die neu gewählten Stellvertreter der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in ihr Amt eingeführt? Die Stadt Aachen regelt die feierliche Verpflichtung.
Projekt
Verpflichtung ehrenamtlicher Stellvertreter
Kategorien
Schlagworte
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 17.2.2026